19.09.2011

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.1

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 4.1 - Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen".

Diese Aufforderung betrifft die Strukturförderung in Form von Betriebskostenzuschüssen für Einrichtungen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig sind und deren Ziele von allgemeinem europäischem Interesse sind.

Sie soll Einrichtungen unterstützen, die durch ihre dauerhaften, gewohnten und regelmäßigen Aktivitäten zur Erreichung der Ziele des EU-Programms JUGEND IN AKTION beitragen.

Diese Tätigkeiten müssen zur aktiven Teilnahme junger Bürger am öffentlichen Leben und an der Gesellschaft sowie zur Gestaltung und Umsetzung europäischer Kooperationsmaßnahmen im Bereich Jugend im weiteren Sinne beitragen.

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dient der Auswahl von Einrichtungen, mit denen für das Haushaltsjahr 2012 Vereinbarungen über Betriebskostenzuschüsse abgeschlossen werden. Sie betrifft keine Einrichtungen, die bereits eine Partnerschaftsvereinbarung für 2011 bis 2013 mit der Exekutivagentur geschlossen haben.

Förderfähige Antragsteller

Folgende Interessenten können an dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen:

1. Europäische Nichtregierungsorganisationen

a) europäische Dachorganisationen mit Niederlassungen in mindestens acht förderfähigen Ländern;
b) formelle europäische Netze mit satzungsgemäßen Mitgliederorganisationen in mindestens 8 förderfähigen Ländern.

2. Informelle europäische Netze aus voneinander unabhängigen Einrichtungen, die in mindestens acht förderfähigen Ländern aktiv sind.

Einer Einrichtung kann ein Betriebskostenzuschuss gewährt werden, wenn sie folgende Merkmale aufweist:

  • kein Erwerbszweck;
  • Nichtregierungsorganisation;
  • am Datum der Einreichung von Anträgen seit mindestens einem Jahr in einem förderfähigen Land offiziell eingetragen;
  • Jugendorganisation bzw. Einrichtung mit breiterem Aktivitätsspektrum, die jedoch einen Teil ihrer Tätigkeiten auf Jugendliche ausrichtet;
  • Einbindung der Jugendlichen in die Verwaltung der Tätigkeiten, die für sie durchgeführt werden;
  • zum Personalbestand muss mindestens ein unbefristet beschäftigter (bezahlter oder unbezahlter) Mitarbeiter gehören. Davon ausgenommen sind Einrichtungen, die bislang noch keine Zuschüsse im Rahmen dieser Aktion erhalten haben und die planen, einen ständigen Mitarbeiter einzustellen, sofern der Zuschuss gewährt wird.

Förderfähige Aktivitäten

Das Jahresprogramm der Einrichtungen muss eine Reihe von Tätigkeiten vorsehen, die den Grundgedanken der Aktivitäten der Europäischen Union im Jugendbereich entsprechen.
Folgende Tätigkeiten können zur Stärkung und Verbesserung der Effizienz der Maßnahmen der Europäischen Union beitragen:

  • Gruppe 1: Vertretung der vielfältigen Auffassungen und Interessen junger Menschen auf europäischer Ebene;
  • Gruppe 2: Jugendaustausch und Freiwilligendienste;
  • Gruppe 3: nicht formale und informelle Bildungsmaßnahmen und Jugendaktionsprogramme;
  • Gruppe 4: Förderung von interkulturellem Lernen und interkultureller Verständigung;
  • Gruppe 5: Diskussion über europäische Themen und die Politik der EU oder die Jugendpolitik;
  • Gruppe 6: Verbreitung von Informationen über Maßnahmen der Europäischen Union;
  • Gruppe 7: Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme und der Initiative junger Menschen.

Vergabekriterien

Förderfähige Anträge werden anhand folgender Kriterien beurteilt:

  • Bedeutung für die Ziele und Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION und der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (30 %)
  • Qualität des Arbeitsplans und der damit zugehörigen Arbeitsmethoden (50 %)
  • Profil und Anzahl der Teilnehmer und Anzahl der an den Aktivitäten beteiligten Länder (20 %).

Finanzrahmen

Der Gesamthaushalt für Betriebskostenzuschüsse für auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätige Einrichtungen beträgt im Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen etwa 800.000,- Euro.

Der Zuschussbetrag aus dem Haushalt der EU darf nicht mehr als 80 % der vorhersehbaren Betriebskosten betragen (für Antragsteller, die die budgetbasierte Berechnung der Zuschüsse verwenden, bezieht sich dies auf 80 % der förderfähigen Ausgaben.

Der Höchstbetrag des Zuschusses pro Einrichtung im Fall einer jährlichen Vereinbarung über einen Betriebskostenzuschuss liegt bei 35.000 Euro.

Frist für die Einreichung von Anträgen

Zuschussanträge sind auf dem hierfür vorgesehenen elektronischen Formular in einer der Amtssprachen der Europäischen Union zu stellen.

Die Formulare sind im Internet abrufbar unter:
http://eacea.ec.europa.eu/youth/index_de.htm.

Das vollständig ausgefüllte elektronische Antragsformular ist spätestens bis zum 15. November 2011 um 12.00 Uhr MESZ einzureichen.

Eine Papierfassung des vollständigen Antragsformulars ist bis zum 15. November 2011 an folgende Anschrift zu senden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Referat Jugend (P6) -- Zuschussantrag -- Aktion 4.1 -- 2012
BOUR 4/029
Avenue du Bourget 1 / Bourgeatlaan 1
1140 Bruxelles / Brussel
BELGIQUE / BELGIË

Die Anträge müssen eingereicht werden entweder

  • per Post (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • Per Kurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs beim Kurierdienst, der den Antrag bei der Exekutivagentur abgibt).

Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2012/call_action_4_1_de.php

Ansprechpartner

Etwaige Fragen richten Sie bitte an: eacea-p6@ec.europa.eu.

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