Das Einzelantragsverfahren in Erasmus+ Jugend
Einzelanträge stellen zu bestimmten Antragsfristen
Das Einzelantragsverfahren ist das Standardverfahren in der Leitaktion 2, wenn Sie "Kooperationspartnerschaften" und/oder "Small-scale Partnerships" beantragen wollen. Das Gleiche gilt für “Jugendpartizipationsprojekte” und “DiscoverEU Inklusion” in der Leitaktion 1.
Für "Jugendbegegnungen" sowie für "Mobilitätsprojekte für Fachkräfte der Jugendarbeit" in der Leitaktion 1 können Sie das Verfahren nur dann nutzen, wenn sich Ihre Organisation nicht akkreditiert hat.
So läuft das Verfahren
Haben Sie noch Fragen?
Unser Team steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Sie finden Ihre persönlichen Ansprechpartner*innen nach Bundesländern organisiert.