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Förderfähige Länder

Das EU-Programm Erasmus+ Jugend steht folgenden Ländern offen.

EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer

Die folgenden Länder setzen das Programm mit Nationalen Agenturen in den jeweiligen Ländern um und können vollständig an allen Aktionen des Programms teilnehmen. An allen geförderten Maßnahmen aus dem Programm Erasmus+ muss ein EU-Mitgliedstaat oder ein assoziiertes Drittland beteiligt sein.

EU-Mitgliedsländer

Assoziierte Drittländer

Belgien

Bulgarien

Dänemark

Deutschland

Estland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Kroatien

Irland

Italien

Lettland

Litauen

Luxemburg

Malta

Niederlande

Österreich

Polen

Portugal

Rumänien

Schweden

Slowakische Republik

Slowenien

Spanien

Tschechische Republik

Ungarn

Zypern

Island

Liechtenstein

Nordmazedonien

Norwegen

Serbien

Türkei

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer in der Nachbarschaft der EU

Eine Zusammenarbeit mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU (Regionen 1-4) ist in der Leitaktion 1 grundsätzlich ohne besondere Begründung möglich. Es dürfen allerdings in Erasmus+ Jugend nur noch maximal 20 Prozent der Fördermittel auf Projekte mit nicht assoziierten Drittländern entfallen.

Angesichts einer traditionell sehr hohen Zahl von Projekten mit diesen Ländern in Deutschland bedeutet dies voraussichtlich deutlich geringere Förderchancen für Projekte unter Einbeziehung von nicht assoziierten Drittländern. JUGEND für Europa empfiehlt daher, Projekte nur dann mit Beteiligung von nicht assoziierten Drittländern zu planen, wenn die Konstellation auch inhaltlich begründet ist und für das Projekt eine zentrale Rolle spielt.

Bitte beachten Sie, dass keine Aktivitäten in dem völkerrechtlich anerkannten Hoheitsgebiet Russlands oder Belarus möglich sind. Eine Beteiligung von Organisationen aus beiden Ländern als entsendende Partner ist möglich. Bitte beachten Sie zusätzlich, dass staatliche Einrichtungen aus Georgien nicht als Partner in Ihren Projekten zulässig sind. 

In Leitaktion 2 ist eine Beteiligung nicht assoziierter Drittländer der Regionen 1-3 möglich, sofern diese Beteiligung einen wesetlichen Mehrwert für das Projekt bietet.

Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen und Beratung gerne an Ihre Kontaktpersonen bei JUGEND für Europa.

Westliche Balkanregion (Region 1)

Länder der Östlichen Partnerschaft (Region 2)

Süd-Mediterrane Länder (Region 3)

Russische Förderation (Region 4)

Albanien

Bosnien und Herzegowina

Republik Kosovo

Montenegro

Armenien

Aserbaidschan

Georgien

Moldau

Ukraine

Belarus

Algerien

Ägypten

Israel

Jordanien

Libanon

Libyen

Marokko

Palästina

Syrien

Tunesien

Völkerrechtlich anerkanntes Hoheitsgebiet Russlands

Sonstige Partnerländer

Die Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern der Regionen 5-14 ist in Erasmus+ Jugend nicht förderfähig.

Auch die Schweiz und das Vereinigte Königreich fallen in diese Kategorie.

Visaanforderungen

Bei der Teilnahme eines Landes außerhalb der Europäischen Union müssen die Visabestimmungen vor der Durchführung eines Projekts überprüft und berücksichtigt werden. Die Einhaltung der Visaanforderung obliegt allen teilnehmenden Partnerorganisationen.

Weitergehende Informationen zu den Visaanforderungen finden Sie auf dem "EU Immigration Portal“.