Verwendung des Logos
Empfänger*innen von Fördermitteln der Europäischen Union (EU) sind vertraglich verpflichtet, in allen Kommunikations- und Werbematerialien das Europäische Emblem (die EU-Flagge) abzubilden und auf die im Rahmen der einschlägigen EU-Programme erhaltene Förderung hinzuweisen.
Der Hinweis auf die EU-Finanzierung durch Erasmus+ Sport sollte durch den Vermerk "Kofinanziert von der Europäischen Union" neben dem EU-Emblem erfolgen. Dabei sollte der Name der Europäischen Union stets vollständig ausgeschrieben werden. Der Name des Programms darf weder im Zusammenhang der Finanzierungserklärung noch in Verbindung mit dem EU-Emblem erscheinen.
Das Programm-Logo von Erasmus+ wird von Fördermittel-Empfänger*innen nicht eingesetzt.
Haftungsausschluss die Europäische Kommission betreffend
Sämtliche Mitteilungen oder Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Maßnahme, die der*die Fördermittel-Empfänger*in herausgibt, müssen ungeachtet ihrer Form und des Informationsträgers den Hinweis enthalten,
(a) dass ihr Inhalt allein die Meinung des*der Verfassers*Verfasserin widergibt und
(b) dass die EU-Kommission für die Nutzung der enthaltenen Informationen nicht haftet.
Logo in weiteren Sprachen
Weitere Sprachversionenen des Logos (mit folgender Angabe: Kofinanziert von der Europäischen Union) finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.