04.08.2011

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.6

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 4.6 - Partnerschaft".

Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Unterstützung von Partnerschaften mit Regionen, Gemeinden, Akteuren der Zivilgesellschaft und Einrichtungen, die sich für die soziale Verantwortung der Unternehmen einsetzen, um langfristig Projekte aufzubauen, die mehrere Maßnahmen des Programms „Jugend in Aktion" zusammenfassen.

Solche Partnerschaften sollen insbesondere

  • Regionen, Gemeinden, Akteure der Zivilgesellschaft und Einrichtungen, die sich für die soziale Verantwortung der Unternehmen einsetzen, dazu anregen, sich an europäischen Aktivitäten in den Bereichen Jugend und nicht-formale Bildung zu beteiligen;
  • den Kapazitätsausbau dieser im Jugendbereich tätigen Einrichtungen unterstützen, die Möglichkeiten der nicht-formalen Bildung für junge Menschen und Jugendbetreuer anbieten, sowie
  • die Entwicklung nachhaltiger Netze, den Austausch vorbildlicher Verfahren und die Anerkennung nicht formaler Bildung fördern.

Priorität kommt Projekten zu, die den ständigen Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION am besten Ausdruck verleihen.

Vorrang wird aber auch Projekten eingeräumt, die den jährlichen Prioritäten der Aufforderung Rechnung tragen:

  • Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit;
  • Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit;
  • integratives Wachstum;
  • globale Herausforderungen der Umwelt und Klimawandel sowie
  • Kreativität und unternehmerisches Denken.

Bevorzugt werden ferner gut strukturierte Projekte, die sich in eine langfristige Perspektive einfügen und darauf ausgerichtet sind, Multiplikatoreffekte und nachhaltige Wirkungen zu erzeugen.

Förderfähige Bewerber

Die Vorschläge sind einzureichen von:

  • einer öffentlichen Einrichtung auf regionaler oder lokaler Ebene;
  • einer gemeinnützigen Organisation, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig (europäische Nichtregierungsorganisation) und in mindestens acht am Programm „Jugend in Aktion" beteiligten Ländern vertreten ist sowie
  • einem Unternehmen / einer gewinnorientierten Organisation, das / die sich zugunsten der Jugend für die soziale Verantwortung der Unternehmen einsetzt.

Die Antragsteller müssen rechtlich anerkannt sein und - bei Ablauf der Abgabefrist für ihre Vorschläge - mindestens 2 Jahre in einem der Programmländer offiziell registriert sein.

Förderfähige Aktivitäten und Vorschläge

Das Projekt muss Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und nichtformale Bildung betreffen.

Die folgenden Aktivitäten sind im Rahmen der vorliegenden Aufforderung förderfähig:

  • transnationale Jugendbegegnungen;
  • nationale oder transnationale Jugendinitiativen;
  • Europäische Freiwilligendienste sowie
  • Training und Vernetzung.

Die Aktivitätenprogramme müssen zwischen dem 1. März 2012 und dem 1. September 2012 anlaufen, und ihre Laufzeit darf bis zu 2 Jahre (24 Monate) betragen.

Vergabekriterien

Förderfähige Anträge werden anhand folgender Kriterien beurteilt:

  • Relevanz des Projekts für die Ziele, Prioritäten und Themen der Aufforderung (30 %)
  • Qualität des Projekts und der damit verbundenen Arbeitsmethoden (50 %)
  • Profil und Anzahl der in das Projekt eingebundenen Teilnehmer / Träger (20 %).

Finanzrahmen

Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf 2.300.000 Euro veranschlagt.

Die Finanzhilfe für ein Einzelprojekt darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Die von der Agentur gewährte Finanzhilfe beträgt maximal 50 % der insgesamt förderfähigen Projektkosten.

Frist für die Einreichung von Anträgen

Die Anträge müssen bis spätestens 03. November 2011 an folgende Adresse gesandt werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion" - EACEA/13/11
BOUR 4/029
Avenue du Bourget 1/ Bourgeatlaan 1
1140 Bruxelles / Brussel
BELGIQUE / BELGIË

Die Anträge müssen eingereicht werden entweder

  • per Post (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • durch einen Expresskurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs beim Kurierdienst - dem Antragsformular muss eine Kopie der Originalempfangsbestätigung beigefügt werden).

Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2011/call_action_4_6_en.php.

Ansprechpartner

Etwaige Fragen richten Sie bitte an: eacea-p6@ec.europa.eu

Kommentare

    Bislang gibt es zu diesem Beitrag noch keine Kommentare.

    Kommentar hinzufügen

    Wenn Sie sich einloggen, können Sie einen Kommentar verfassen.