31.08.2010

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.1

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 4.1 - Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen".

Zweck der Aufforderung ist die Strukturförderung (als Betriebskostenzuschuss bezeichnet) für Einrichtungen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig sind und deren Ziele von allgemeinem europäischen Interesse und für die Ziele des Programms JUGEND IN AKTION relevant sind.

Diese Tätigkeiten müssen beitragen zur aktiven Teilnahme junger Bürger am öffentlichen Leben und der Gesellschaft sowie im weiteren Sinne zur Gestaltung und Umsetzung europäischer Kooperationsmaßnahmen im Bereich Jugend. Die Einrichtungen müssen Jugendorganisationen oder Einrichtungen mit einem breiteren Aktivitätsspektrum sein, die jedoch einen Teil ihrer Tätigkeiten auf die Jugend ausrichten.

Die Aufforderung dient der Auswahl von Einrichtungen für den Abschluss von jährlichen Betriebskostenzuschussvereinbarungen ab dem Jahr 2011.

Zwei Arten von Vereinbarungen sind vorgesehen:

  • Partnerschaftsrahmenvereinbarung: Einrichtungen, die eine langfristige Zusammenarbeit mit der Agentur begründen möchten, werden aufgefordert, einen Antrag für eine dreijährige Partnerschaftsrahmenvereinbarung zu stellen.
  • Jährliche Betriebskostenzuschussvereinbarung: Einrichtungen, die sich nicht langfristig im Rahmen einer Partnerschaftsvereinbarung verpflichten möchten, können einen Antrag für eine jährliche Betriebskostenzuschussvereinbarung stellen.

Eine Einrichtung kann nur einen Antrag stellen.

Förderfähige Bewerber

Hierfür kommen in Betracht:

  1. Europäische Nichtregierungsorganisationen:

    a) Europäische Dachorganisationen, die Außenstellen in mindestens acht oder zwölf förderfähigen Ländern haben;
    b) Formale europäische Netzwerke, die über formale satzungsmäßige Mitgliederorganisationen in mindestens acht oder zwölf förderfähigen Ländern verfügen;

  2. Informelle europäische Netzwerke - bestehend aus Einrichtungen, die voneinander unabhängig und in mindestens acht oder zwölf förderfähigen Ländern tätig sind.

Förderfähige Aktivitäten und Vorschläge

Das Jahresprogramm der Einrichtungen muss eine Reihe von Tätigkeiten vorsehen, die den Grundgedanken der Aktivitäten der Europäischen Union im Jugendbereich entsprechen.

Vor allem folgende Tätigkeiten können zur Stärkung und Wirksamkeit der Maßnahmen der Europäischen Union beitragen:

  • Gruppe 1: Vertretung der vielfältigen Auffassungen und Interessen junger Menschen auf europäischer Ebene;
  • Gruppe 2: Jugendaustausch und Freiwilligendienste;
  • Gruppe 3: nicht formale und informelle Bildungsmaßnahmen und Jugendaktionsprogramme;
  • Gruppe 4: Förderung von interkulturellem Lernen und interkultureller Verständigung;
  • Gruppe 5: Diskussion über europäische Themen und die Politik der Europäischen Union oder die Jugendpolitik;
  • Gruppe 6: Verbreitung von Informationen über Maßnahmen der Europäischen Union;
  • Gruppe 7: Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme und der Initiative junger Menschen.

Auswahlkriterien

Förderfähige Anträge werden anhand folgender Kriterien beurteilt:

  • Relevanz der Ziele und Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION und der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (30 %);
  • Qualität des Arbeitsprogramms und der damit verbunden Arbeitsmethoden (50 %);
  • Profil und Anzahl der in das Projekt eingebundenen Teilnehmer und Anzahl der an den Aktivitäten beteiligten Länder (20 %).

Finanzrahmen

Der Gesamthaushalt für die Kofinanzierung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen beträgt im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen etwa 3.580.000,- Euro.

Etwa 80 % der verfügbaren Mittel werden für Partnerschaftsrahmenvereinbarungen und 20 % für jährliche Vereinbarungen zweckgebunden.

Der finanzielle Beitrag der Kommission darf nicht mehr als 80 % der vorläufigen Ausgaben betragen (für Antragsteller, die die budgetgestützte Zuschussberechnungsmethode anwenden, bezieht sich dies auf 80 % der förderfähigen Kosten - siehe die Beschreibung der Zuschussberechnungsmethoden).

Der Höchstbetrag des Zuschusses beträgt pro Einrichtung und pro Jahr 35.000,- Euro für eine jährliche Vereinbarung und 50.000,- Euro pro Jahr für eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung.

Frist für die Einreichung von Anträgen

Zuschussanträge sind auf dem hierfür vorgesehenen elektronischen Formblatt in einer der Amtssprachen der Europäischen Union zu stellen. Die Formulare sind im Internet abrufbar unter: http://eacea.ec.europa.eu/eforms/index_en.php#1.

Das ordnungsgemäß ausgefüllte elektronische Antragsformular ist bis zum 15. Oktober 2010 einzureichen.

Eine Papierfassung des Antrags, im Original vom bevollmächtigten Vertreter der antragstellenden Einrichtung unterzeichnet, ist ebenfalls bis zum 15. Oktober 2010 an folgende Anschrift zu senden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Referat Jugend (P6) - Zuschussantrag - Aktion 4.1 - 2011
Avenue du Bourget 1
BOUR 4/29
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

Die Papierfassug des Antrags muss eingereicht werden entweder

  • per Post (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • durch einen Kurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs beim Kurierdienst - dem Antragsformular muss eine Kopie der Originalempfangsbestätigung beigefügt werden).

Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zusätzliche Informationen

Die Anträge müssen auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular gemäß den Antragsrichtlinien - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/19/10 - gestellt werden und die erforderlichen Anhänge enthalten.

Diese Unterlagen sind im Internet unter folgender Adresse abrufbar:
http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2011/call_action_4_1_de.php

Ansprechpartner

Bitte beachten Sie, dass ein "Helpdesk" für Bewerber von Montag – Freitag zwischen 9:30 und 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr (+32/2/298.83.30) für generelle Informationen zur Verfügung steht.

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