10.02.2009

Zweiter zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die vorbereitende Maßnahme Amicus

Diese Aufforderung ist das Instrument zur Durchführung der vorbereitenden Maßnahme Amicus (Association of Member States Implementing a Community Universal Service).

Sie unterstreicht das Engagement der Europäischen Union im Bereich der Mobilität junger Menschen, denn sie bietet die Möglichkeit, der Vermittlung junger Menschen in Tätigkeiten in gemeinnützigen bzw. Freiwilligendiensten eine transnationale Dimension zu verleihen.

Im Rahmen von Amicus sind der gemeinnützige und der Freiwilligedienst als Aktivitäten mit einem europäischen Mehrwert definiert, die a) auf Jugendliche zielen, und die b) von gemeinnützigen Strukturen oder Organisationen der Zivilgesellschaft durchgeführt werden, die aktiv im Bereich der Jugend- und Freiwilligenarbeit tätig sind.

Ziele

Mit der vorbereitenden Maßnahme „Amicus" soll Folgendes erreicht werden:

  • Förderung des transnationalen Charakters der Vermittlung Jugendlicher in Tätigkeiten im gemeinnützigen bzw. Freiwilligendienst,
  • Schaffung eines europäischen Rahmens zur Förderung der Interoperabilität der Angebote für gemeinnützige bzw. Freiwilligendienste für Jugendliche, die es in den Mitgliedstaaten gibt,
  • Ermöglichung einer Test- und Auswertungsphase mit Hilfe konkreter europäischer Kooperationsprojekte im Bereich transnationaler gemeinnütziger bzw. Freiwilligendienste von Jugendlichen.

Aufgaben

Die ausgewählten Projekte haben folgende Aufgaben:

  • Information der Bürger und hier vor allem der Jugendlichen und ihre Sensibilisierung für das Thema;
  • Erstellung eines Dokuments, in dem einerseits die Erfahrungen mit der Vermittlung Jugendlicher im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme „Amicus" bewertet und andererseits der nationale Kontext dargestellt und analysiert wird,
  • Vermittlung von Jugendlichen in Projekte des gemeinnützigen bzw. Freiwilligendienstes im Ausland.

Teilnahmeberechtigte Antragsteller

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind zwei Kategorien von Antragstellern
förderfähig:

  1. vorrangig öffentliche Einrichtungen die hauptsächlich im Bereich gemeinnütziger Dienste tätig sind;
  2. Nichtregierungsorganisationen oder Vereinigungen ohne Erwerbscharakter, die hauptsächlich im Bereich Freiwilligendienst von Jugendlichen tätig sind.

Jeder Antragsteller darf nur einen Vorschlag einreichen.

Budget und Laufzeit der Projekte

Für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind
insgesamt 2 300 000 EUR vorgesehen. In Abhängigkeit von der Zahl und der Qualität der eingereichten Projekte behält sie sich jedoch vor nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe für jedes einzelne Projekt beträgt höchstens 300 000 EUR.

Die Projektarbeit muss zwischen dem 1. September 2009 und dem 30. November 2009 beginnen und bis
spätestens 31. Dezember 2010 abgeschlossen sein.

Der Förderzeitraum beginnt an dem im Vertrag angegebenen Datum, d. h. dem Datum des Projektbeginns. Der Förderzeitraum kann unter keinen Umständen vor dem Datum der Einreichung des Finanzhilfeantrags beginnen.

Vor dem Projektstart anfallende Kosten werden nicht berücksichtigt.

Antragsfrist

Die Anträge sind bei der Europäischen Kommission bis zum 30. April 2009 einzureichen (es gilt das Datum des Poststempels):

Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur - Referat D2
MADO 19/003,
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen AMICUS EAC/40/2008
1049 Brüssel
Belgien

Zusätzliche Informationen

Der vollständige Text dieser Aufforderung sowie das Antragsformular und der Leitfaden für Antragsteller sind von folgender Website abrufbar:
http://ec.europa.eu/youth/calls-for-proposals/call1332_en.htm.

Für alle Fragen kontaktieren Sie bitte: eac-amicus@ec.europa.eu