Leitaktion 1
In der Leitaktion 1 endet die Antragsfrist am 12. Februar 2025, um 12:00 Uhr.
Organisationen, die das Akkreditierungsverfahren abgeschlossen haben, können bis zu dieser Frist ihren Budgetantrag einreichen.
Organisationen, die nicht akkreditiert sind, nehmen am Einzelantragsverfahren teil und können ebenfalls zum oben genannten Termin Ihren Antrag stellen.
Im Einzelantragsverfahren ist 2025 eine zweite Deadline vorgesehen. Diese endet am 01. Oktober 2025, um 12:00 Uhr.
Leitaktion 2
In der Leitaktion 2 können Sie Ihre Anträge bis zum 05. März 2025 um 12:00 Uhr einreichen. Wichtig: Für Kooperationspartnerschaften ist 2025 nur eine Antragsfrist vorgesehen.
Anträge für Small-scale partnerships können Sie zu zwei Antragsfristen einreichen. Die zweite Frist endet am 01. Oktober 2025 um 12:00 Uhr.
Alle weiteren Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie auf unserer Programmseite zu Erasmus+ Jugend.