19.03.2012

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 3.2

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 3.2 - Jugend in der Welt: Zusammenarbeit mit anderen Ländern als den Nachbarländern der Europäischen Union".

Durch die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Projekte unterstützt werden, mit denen die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen Programmländern von JUGEND IN AKTION und anderen Ländern als den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union, die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der Europäischen Union geschlossen haben, gefördert wird.

Im Rahmen dieser Aufforderung werden Fördermittel an Projekte vergeben. Projekte zur Förderung der Zusammenarbeit in diesem Bereich unter Beteiligung von Jugendbetreuern und Jugendleitern, Jugendlichen und anderen in Jugendorganisationen und -einrichtungen engagierten Akteuren durchzuführen.

Die Ziele dieser Aufforderung sind:

  • Verbesserung der Mobilität von Jugendlichen und Jugendbetreuern sowie der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen;
  • Stärkung der Handlungskompetenz der Jugend und Förderung ihrer aktiven Beteiligung;
  • Stärkung von Jugendorganisationen und -strukturen, um sie in die Lage zu versetzen, an der Entwicklung der Zivilgesellschaft mitzuwirken;
  • Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Praktiken im Jugendbereich und in der nichtformalen Bildung;
  • Beitrag zur Entwicklung der Jugendpolitik sowie der Tätigkeit im Jugend- und Freiwilligensektor;
  • Aufbau von nachhaltigen Partnerschaften und dauerhaften Netzwerken zwischen Jugendorganisationen.

Prioritäten

Bevorzugt werden die Projekte, die die ständigen wie jährlichen Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION am besten widerspiegeln.

Als Folgemaßnahme zum europäisch-chinesischen Jahr der Jugend 2011 und im Rahmen des europäisch-chinesischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2012 stehen Projekte im Mittelpunkt, die den Dialog, den Austausch und die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen der EU und China fördern.

Besonders berücksichtigt werden dabei Projekte, die die 2011 eingeleitete Kooperation weiterführen und ihre Nachhaltigkeit gewährleisten sollen, und/oder Projekte zur Förderung des interkulturellen Dialogs zwischen jungen Menschen aus der EU und China.

Förderfähige Antragsteller

Die Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen einzureichen. Dabei kann es sich um Organisationen folgender Art handeln:

  • Nichtregierungsorganisationen (NRO);
  • öffentliche Einrichtungen auf regionaler oder lokaler Ebene;
  • nationale Jugendräte.

Dasselbe gilt für Partnerorganisationen.

Bei Ablauf der Frist für die Einreichung der Vorschläge muss sich die jeweilige gesetzliche Niederlassung der Antragsteller seit mindestens zwei Jahren in einem der Programmländer befinden.

An den Projekten müssen Partner aus mindestens vier verschiedenen Ländern beteiligt sein (einschließlich des Antragstellers), darunter mindestens zwei Programmländer, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss, und zwei Partnerländer.

Eine Ausnahmeregelung gilt für Projekte, an denen die Volksrepublik China als Partnerland im Zusammenhang mit den Folgemaßnahmen zum europäisch-chinesischen Jahr der Jugend 2011 oder dem europäisch- chinesischen Jahr des interkulturellen Dialogs 2012 teilnimmt. An solchen Projekten können ein Partnerland (China) sowie ein oder mehrere Programmländer beteiligt sein, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss.

Förderfähige Aktivitäten und Vorschläge

Das Projekt muss Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und nichtformale Bildung betreffen.

Zu den im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Aktivitäten können unter anderem zählen:

  • groß angelegte Veranstaltungen, Seminare und Konferenzen für Jugendliche;
  • Aktivitäten zur Förderung der Entwicklung von Partnerschaften und Netzwerken;
  • Aktivitäten zur Anregung des politischen Dialogs im Jugendbereich;
  • Informations- und Sensibilisierungskampagnen von Jugendlichen und für Jugendliche;
  • Ausbildung und Schaffung von Handlungskompetenzen von Jugendbetreuern, Jugendorganisationen und Multiplikatoren;
  • Job-Shadowing und langfristige Mobilität für Jugendbetreuer.

Die Projekte müssen zwischen dem 1. September 2012 und dem 31. Dezember 2012 anlaufen. Ihre Laufzeit beträgt zwischen sechs und zwölf Monate.

Vergabekriterien

Förderfähige Anträge werden anhand folgender Kriterien beurteilt:

  • Bedeutung des Projekts im Hinblick auf die Ziele und Prioritäten der Aufforderung (30 %)
  • Qualität des Projekts und der zugehörigen Arbeitsmethoden (50 %)
  • Profil und Anzahl der in das Projekt eingebundenen Teilnehmer und Träger (20%).

Es wird zwar eine ausgewogene geografische Verteilung der ausgewählten Projekte angestrebt, doch bildet die Qualität den ausschlaggebenden Faktor für die Zahl der pro Land geförderten Projekte.

Haushalt

Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf 3.000.000 Euro veranschlagt. Die Finanzhilfe der Agentur darf 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts nicht übersteigen.

Der Gesamtbetrag der Förderung beträgt höchstens 100.000 Euro. Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

Einreichung von Anträgen

Bitte beachten Sie, dass jeder Antragsteller im Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen höchstens einen Projektvorschlag einreichen kann.

Die Anträge sind bis spätestens 15. Mai 2011 an folgende Anschrift zu senden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion" -- EACEA/09/11
BOUR 4/029
Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË.

Der Antrag muss eingereicht werden entweder

  • per Post (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • durch einen Kurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs beim Kurierdienst - dem Antragsformular muss eine Kopie der Originalempfangsbestätigung beigefügt werden).

Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zusätzliche Informationen

Ausführliche Leitlinien für Antragsteller sowie Antragsformulare sind im Internet unter der folgenden Adresse verfügbar: http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2012/call_action_3_2_de.php

Ansprechpartner

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur: eacea-p6@ec.europa.eu.

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