30.06.2010

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.6

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 4.6 - Partnerschaften".

Diese Aufforderung dient in erster Linie der Unterstützung von Partnerschaften zwischen der Europäischen Kommission - vertreten durch die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur - und Regionen, Kommunen oder europäischen Nichtregierungsorganisationen, die ihre langfristigen Aktionen, Strategien und Programme auf dem Gebiet des nicht-formalen Lernens und der Jugendpolitik weiterentwickeln oder verstärken möchten.

Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Unterstützung der Entwicklung von Partnerschaften insbesondere mit regionalen oder lokalen Einrichtungen mit Blick auf:

  • die Förderung ihrer Mitwirkung an europäischen Aktivitäten in den Bereichen Jugend und nicht-formale Bildung;
  • die Unterstützung des Ausbaus ihrer Kapazitäten als im Jugendbereich tätige Einrichtungen, die Möglichkeiten der nicht-formalen Bildung für junge Menschen und Jugendbetreuer anbieten;
  • die Förderung der Entwicklung nachhaltiger Netze, den Austausch vorbildlicher Verfahren sowie die Anerkennung nicht-formaler Bildung.

Priorität kommt Projekten zu, die den ständigen Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION am besten Ausdruck verleihen:

  • Partizipation junger Menschen
  • Kulturelle Vielfalt;
  • Europäische Bürgerschaft;
  • Einbeziehung junger Menschen mit erhöhtem Förderbedarf.

Bevorzugt werden ferner gut strukturierte Projekte, die sich in eine langfristige Perspektive einfügen und darauf ausgerichtet sind, Multiplikatoreffekte und nachhaltige Wirkungen zu erzeugen.

Merkmale der Partnerschaft

Im Rahmen der vorliegenden Aufforderung sollen Aktivitätenprogramme unterstützt werden, die auf Anregung des Programms JUGEND IN AKTION eine oder mehrere der nachstehenden Aktivitäten umfassen:

  • Transnationale Jugendbegegnungen
  • Nationale oder transnationale Jugendinitiativen
  • Europäischer Freiwilligendienst
  • Training und Vernetzung

Ein solches Aktivitätenprogramm kann in einer der beiden folgenden Modalitäten umgesetzt werden:

  • entweder direkt durch den Antragsteller selbst (nachfolgend bezeichnet als Modalität A);
  • oder durch die Kooperation mit „mitveranstaltenden Partnern", die eng in die Gestaltung und Umsetzung des Projekts eingebunden sind und vom Antragsteller bereits bei der Einreichung des Antrags benannt werden (nachfolgend bezeichnet als Modalität B).

In beiden Fällen (Modalität A und Modalität B) können „assoziierte Partner" am Aktivitätenprogramm beteiligt sein. Assoziierte Partner beteiligen sich an der Umsetzung der vorgeschlagenen Projektaktivitäten, jedoch in geringerem Ausmaß als ein mitveranstaltender Partner.

Förderfähige Bewerber

Die Vorschläge sind einzureichen von:

  • lokalen oder regionalen öffentlichen Einrichtungen oder
  • gemeinnützigen Organisationen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig (Europäischen Nichtregierungsorganisationen) und in mindestens acht am Programm JUGEND IN AKTION beteiligten Ländern vertreten sind.

Wenn das im Rahmen eines Projekts vorgesehene Aktivitätenprogramm gemeinsam mit einem oder mehreren Mitveranstaltern durchgeführt werden soll (Modalität B), dann sind als Mitveranstalter Organisationen folgender Art zulässig:

  • lokale oder regionale öffentlichen Einrichtungen oder
  • gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen oder
  • gemeinnützige Organisationen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig (Europäische Nichtregierungsorganisationen) und in mindestens acht am Programm JUGEND IN AKTION beteiligten Ländern vertreten sind.

Die Antragsteller müssen rechtlich anerkannt sein und - bei Ablauf der Abgabefrist für ihre Vorschläge - mindestens zwei Jahre in einem der Programmländer offiziell registriert sein.

Förderfähige Aktivitäten und Vorschläge

Das Projekt muss Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und nicht-formale Bildung betreffen. Die folgenden Aktivitäten sind förderfähig gemäß der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen:

  • Transnationale Jugendbegegnungen;
  • Nationale oder transnationale Jugendinitiativen;
  • Europäische Freiwilligendienste;
  • Training und Vernetzung.

Das von den Antragstellern eingereichte Aktivitätenprogramm muss den spezifischen Kriterien für jede einzelne förderfähige Aktivität entsprechen.

Darüber hinaus muss das Programm Aktivitäten enthalten, die der Koordination des Projekts und der Sichtbarkeit der Partnerschaft dienen.

Die Aktivitätenprogramme müssen zwischen dem 1. April 2011 und dem 1. September 2011 anlaufen.

Die Laufzeit der Aktivitätenprogramme darf bis zu zwei Jahre (24 Monate) betragen.

Vergabekriterien

Förderfähige Anträge werden anhand folgender Kriterien beurteilt:

Qualitative Kriterien

Folgende qualitative Kriterien werden berücksichtigt:

  • Relevanz des Projekts für die Ziele und Prioritäten der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (30 %),
  • Qualität des Projekts und der damit verbunden Arbeitsmethoden (50 %).

Quantitative Kriterien

Folgende quantitative Kriterien werden berücksichtigt:

  • Profil und Anzahl der in das Projekt eingebundenen Teilnehmer (einschließlich derjenigen mit erhöhtem Förderbedarf) und Partner (20 %).

Finanzrahmen

Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf 1.200.000 Euro veranschlagt.

Die Finanzhilfe für ein Einzelprojekt darf 100.000 Euro nicht übersteigen.

Frist für die Einreichung von Anträgen

Die Anträge müssen bis spätestens 8. Oktober 2010 an folgende Adresse gesandt werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion" - EACEA/16/10
BOUR 4/029
Avenue du Bourget 1
1140 Bruxelles / Brussel
BELGIQUE / BELGIË

Die Anträge müssen eingereicht werden entweder

  • per Post (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • durch einen Expresskurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs beim Kurierdienst - dem Antragsformular muss eine Kopie der Originalempfangsbestätigung beigefügt werden).

Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2010/call_action_4_6_de.php

Ansprechpartner

Etwaige Fragen richten Sie bitte an: youthcallforproposals@ec.europa.eu.

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