19.10.2009

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.1

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 4.1. Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen".

Im Rahmen dieser Aufforderung werden die ständigen Aktivitäten von Einrichtungen gefördert, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig sind und deren Ziele von allgemeinem europäischem Interesse sind.

Diese Tätigkeiten müssen zur aktiven Teilnahme junger BürgerInnen am öffentlichen Leben und der Gesellschaft sowie zur Gestaltung und Umsetzung europäischer Kooperationsmaßnahmen im Bereich Jugend im weiteren Sinne beitragen.

Solche Einrichtungen können einen jährlichen Zuschuss zur Deckung ihrer Betriebskosten beantragen. Hierfür kommen in Betracht:

  • Einrichtungen ohne Erwerbszweck, die ihre Tätigkeiten zugunsten Jugendlicher auf europäischer Ebene ausrichten;
  • Europäische Netzwerke, die Jugendorganisationen vertreten.

Förderfähige Aktionen

Das Jahresarbeitsprogramm der Einrichtungen, das das Haushaltsjahr 2010 abdeckt, muss eine Reihe von
Tätigkeiten vorsehen, die den Grundgedanken der Gemeinschaftsaktivitäten im Jugendbereich entsprechen.
Folgende Tätigkeiten können zur besseren Wirksamkeit von Gemeinschaftsmaßnahmen beitragen:

  • Gruppe 1: Vertretung der vielfältigen Auffassungen und Interessen junger Menschen auf europäischer Ebene;
  • Gruppe 2: Jugendaustausch und Freiwilligendienste;
  • Gruppe 3: Nicht formale und informelle Bildungsmaßnahmen und Jugendaktionsprogramme;
  • Gruppe 4: Förderung von interkulturellem Lernen und interkultureller Verständigung;
  • Gruppe 5: Diskussion über europäische Themen, die Politik der Europäischen Union oder die Jugendpolitik;
  • Gruppe 6: Verbreitung von Informationen über Gemeinschaftsmaßnahmen;
  • Gruppe 7: Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme und der Initiative junger Menschen.

Finanzrahmen

Der Gesamthaushalt für die Kofinanzierung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen beträgt im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen etwa 1 400 000 EUR.

Die Finanzhilfe der Gemeinschaft darf nicht mehr als 80 % der gesamten Betriebskosten betragen. Der Höchstbetrag des Gemeinschaftszuschusses pro Einrichtung beträgt 35 000 EUR für jährliche Vereinbarungen über einen Betriebskostenzuschuss.

Zur Berechnung der Höhe des Betriebskostenzuschusses können antragstellende Einrichtungen zwischen den folgenden zwei Finanzierungsarten wählen:

1. Finanzierung auf der Basis von Pauschalbeträgen
2. Herkömmliche Budgetfinanzierung auf der Basis der förderfähigen Kosten (budgetbasierte Berechnung)

Frist für die Einreichung von Anträgen

Das vollständig ausgefüllte elektronische Antragsformular ist bis zum 9. Dezember 2009 einzureichen.

Eine Papierfassung des Antrags, im Original vom bevollmächtigten Vertreter der antragstellenden Einrichtung unterzeichnet, ist bis zum 9. Dezember 2009 entweder per Post (es gilt das Datum des Poststempels) oder per Kurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs bei dem Kurierdienst, der den Antrag bei der Exekutivagentur abgibt) an folgende Anschrift zu senden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Referat Jugend (P6)
-- Zuschussantrag -- Aktion 4.1 -- 2010
Avenue du Bourget 1 (BOUR -- 4/29)
1140 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË.

Per Telefax oder E-Mail eingereichte Anträge werden nicht angenommen.

Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/index_de.htm

Ansprechpartner

Ein "Helpdesk" steht BewerberInnen von Montag bis Freitag zwischen 9:30 und 12:30 sowie zwischen 14:00 und 17:00 Uhr für generelle Informationen zum Aufruf zur Verfügung.
Telefon: +32/2/298.68.14 oder +32/2/298.83.30

 

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