08.10.2008

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.6

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf für die Aktion 4.6 gestartet. Während in den Unteraktionen 1.1, 1.2 und 4.3 des EU-Programms JUGEND IN AKTION eine große Zahl von kleineren Projekte in den Bereichen "Jugendaustausch", "Jugendinitiativen" oder "Fortbildung und Vernetzung" gefördert werden sollen, soll mit der vorliegenden Aufforderung die Verknüpfung derartiger kleiner Projekte in einem von einer öffentlichen Einrichtung oder einer Organisation auf europäischer Ebene vorgeschlagenen strukturgebenden Konzept ermöglicht werden.

Mit der Aktion 4.6 strebt die Europäische Kommission die Unterstützung von Partnerschaftsprojekten mit regionalen oder lokalen öffentlichen Einrichtungen oder mit in der Jugendarbeit auf europäischer Ebene tätigen Organisationen an.

Spezifische Ziele

Durch die vorliegende Aufforderung sollen Partnerschaften unterstützt werden, die einen Beitrag zur Entwicklung von Strategien und konzertierten Tätigkeitsprogrammen mit europäischer Dimension zugunsten junger Menschen leisten.
Mit diesen Partnerschaften werden folgende Ziele verfolgt:

  • Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Jugend und nicht formelle Bildung, insbesondere Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren;
  • Förderung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen Sektor und Nichtregierungsorganisationen im Jugendbereich;
  • Förderung der langfristigen Entwicklung von Tätigkeitsprogrammen in Anlehnung an die Unteraktionen 1.1, 1.2 und 4.3 (ausgenommen Vernetzung) des Programms JUGEND IN AKTION;
  • Förderung gemeinschaftlicher Qualitätsstandards bei der Durchführung der an junge Menschen gerichteten Tätigkeitsprogramme;
  • Stärkung der Auswirkungen von Strategien und Politiken für die Jugend und Verbesserung der Wirksamkeit und Sichtbarkeit des Programms JUGEND IN AKTION auf regionaler und lokaler Ebene.

Förderfähige Einrichtungen

Die Vorschläge sind von lokalen oder regionalen öffentlichen Einrichtungen oder von in der Jugendarbeit auf europäischer Ebene tätigen Organisationen (ENRO) mit Mitgliedsorganisationen in mindestens acht Programmländern des Programms JUGEND IN AKTION einzureichen.

Zum Zeitpunkt der Einreichung der Vorschläge müssen die Antragsteller über Rechtspersönlichkeit verfügen und ihre gesetzliche Niederlassung seit mindestens einem Jahr in einem der Programmländer haben.

Einreichung des Finanzhilfeantrags

Es werden nur Anträge berücksichtigt, die auf dem hierfür vorgesehenen vollständig ausgefüllten und datierten Formular gestellt werden und einen detaillierten Finanzplan (Einnahmen/Ausgaben) umfassen. Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung (ein Original) mit der Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters der Antrag stellenden Einrichtung einzureichen. Anträge, die nicht fristgemäß eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Die Anträge müssen bis spätestens 1. Dezember 2008 an folgende Adresse gesandt werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion“ – EACEA/30/08
BOUR, 1/001
Avenue du Bourget, 1
B-1140 Brüssel

Der Antrag muss eingehen entweder

  • per Post (es gilt das Datum des Poststempels),
  • oder durch einen Expresskurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs bei dem Kurierdienst).

Per Fax oder E-Mail eingereichte Anträge werden nicht angenommen.

Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/calls2008/call46/index_de.htm.

Ansprechpartner

Weitere Informationen erhalten Sie unter:youthcallforproposals@ec.europa.eu