06.10.2008

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.1

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf für die Aktion 4.1 gestartet. Durch die vorliegende Aufforderung werden die ständigen Aktivitäten von Einrichtungen gefördert, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig und deren Ziele von allgemeinem europäischem Interesse sind.

Diese Tätigkeiten müssen zur aktiven Teilnahme junger Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben und der Gesellschaft sowie zur Gestaltung und Umsetzung europäischer Kooperationsmaßnahmen im Bereich Jugend im weiteren Sinne beitragen.

Teilnahmeberechtigte Antragsteller

Als Einrichtungen kommen in Betracht:

  • Einrichtungen ohne Erwerbszweck, die ihre Tätigkeiten zugunsten Jugendlicher auf europäischer Ebene ausrichten,
  • Europäische Netzwerke, die Jugendorganisationen vertreten.

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich nicht an Einrichtungen, die für die Jahre 2008-2010 eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung mit der Agentur geschlossen haben.

Eine Einrichtung muss außerdem folgende Merkmale aufweisen:

  • Nichtregierungsorganisation,
  • zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung seit mindestens einem Jahr rechtmäßig konstituiert,
  • kein Erwerbszweck,
  • Jugendorganisation bzw. Einrichtung mit breiterem Aktivitätsspektrum, die jedoch einen Teil ihrer Tätigkeiten auf Jugendliche ausrichtet,
  • Einbindung der Jugendlichen in die Verwaltung der Tätigkeiten, die für sie durchgeführt werden,
  • zum Personalbestand muss mindestens ein/e unbefristet beschäftigte/r (bezahlte/r oder unbezahlte/r) Mitarbeiter/in gehören; davon ausgenommen sind Einrichtungen, die bislang noch keine Finanzhilfe im Rahmen dieser Aktion erhalten haben und die planen, eine/n ständige/n Mitarbeiter/in einzustellen, sofern die Finanzhilfe gewährt wird.

 Budget und Laufzeit der Projekte

Der Gesamthaushalt für Betriebskostenzuschüsse für auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätige Einrichtungen beträgt 2009 voraussichtlich 1 400 000 EUR. Die Finanzhilfe der Gemeinschaft darf nicht mehr als 80 % der gesamten förderfähigen Betriebskosten betragen.

Der Höchstbetrag des Gemeinschaftszuschusses pro Einrichtung im Fall einer jährlichen Vereinbarung über einen Betriebkostenzuschuss liegt bei 35 000 EUR.

Antragsstellung

Es werden nur Anträge berücksichtigt, die in doppelter Ausfertigung (1 Original) auf dem hierfür vorgesehenen vollständig ausgefüllten und datierten Formular gestellt werden und mit der Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters der antragstellenden Einrichtung versehen sind.

Die Finanzhilfeanträge sind bis zum 1. Dezember 2008 an die nachfolgende Anschrift einzusenden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und KulturReferat Jugend (P6)
Zuschussantrag „Jugend in Aktion“ — Aktion 4.1 — 2009
Avenue du Bourget 1 (BOUR — 1/01)
B-1140 Brüssel

Der Antrag muss eingehen entweder

  • per Post (es gilt das Datum des Poststempels),
  • oder durch einen Expresskurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs bei dem Kurierdienst).

Per Fax oder E-Mail eingereichte Anträge werden nicht angenommen.

Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/calls2009/action41/index_de.htm.

Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie, dass ein "Helpdesk" für Bewerber von Montag bis Freitag zwischen 9:30 und 17:30 Uhr (+32/2/298.83.30) für generelle Informationen zum Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zur Verfügung steht.