Europäisches Solidaritätskorps: Was ist neu in 2026?
Das Europäische Solidaritätskorps geht in die nächste Runde. Ab dem kommenden Jahr tritt eine neue Begrenzung in Kraft, wonach bei Freiwilligenprojekten nur noch maximal 25% des Budgets auf die Aufnahme von jungen Menschen aus nicht assoziierten Drittstaaten verwendet werden kann. Welche weiteren Neuerungen es gibt – wir haben sie Ihnen zusammengestellt.
Für das Europäische Solidaritätskorps (ESK) stehen 2026 rund 14,6 Millionen Euro Fördermittel in Deutschland zur Verfügung.
Unverändert können im ESK Freiwilligenaktivitäten junger Menschen (individuelle Freiwilligendienste und Freiwilligenteams) sowie Solidaritätsprojekte bei JUGEND für Europa beantragt werden.
Bestehen bleiben die vier Programmprioritäten des Europäischen Solidaritätskorps:
- Inklusion und Vielfalt
- Ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement
- Digitaler Wandel
Anpassungen in der Programmumsetzung
Folgende Neuerungen aus dem Programmhandbuch ergeben sich 2026 für das Europäische Solidaritätskorps:
- Es wird eine 25%-Budgetbegrenzung für die Aufnahme von Freiwilligen aus nicht-assoziierten Drittländern eingeführt. Ausgenommen sind Teilnehmende aus der Ukraine und kleine Projekte mit höchstens vier Freiwilligen, bei denen die 25-%-Grenze überschritten werden kann, um die Teilnahme eines/einer Freiwilligen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland zu ermöglichen
- Staatliche Einrichtungen aus Georgien (Regierung, Behörden, staatliche Organisationen etc.) sind nicht förderfähig.
- Bei den außergewöhnlichen Inklusionskosten wird eine weitere Kategorie ergänzt: „Kosten für die Organisierung einer inklusiven Aktivität“. Damit gibt es ab 2026 insgesamt vier Kategorien:
a) Betreuungskosten (reinforced mentorship)
b) Anschaffungskosten (adjustments in physical assets)
c) Kosten für Begleitpersonen (accompanying person)
d) Organisierungskosten (organisation of activities) - Die Pauschale “Management Costs” ist explizit für alle beteiligten Organisationen vorgesehen (Lead, Support, Host).
- Es bedarf der Bewilligung durch die Nationale Agentur, wenn ein junger Mensch einen zweiten Freiwilligendienst absolvieren möchte. Das gilt auch für junge Menschen mit geringeren Chancen.
- Reisekosten: Wenn die Entfernung zum Projektort unter 500 km beträgt, wird grundsätzlich erwartet, dass die Freiwilligen mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln anreisen. Bei einer Distanz über 500 km gilt eine Empfehlung zur Nutzung von Green Travel.
- Für Organisationen, die 2027 erstmalig einen Budgetantrag stellen möchten, endet die Einreichungsfrist für den Qualitätssiegelantrag als projektleitende Organisation am 29. Oktober 2026.
- Bei Projekten ab dem Jahr 2026 erhalten Organisationen die Möglichkeit, einmal während der Projektlaufzeit ihr Budget anzupassen. Im Rahmen einer Umverteilungsrunde ca. 1 Jahr nach dem frühestmöglichen Projektbeginn können entweder nicht genutzte Fördermittel zurückgegeben oder Fördermittel für neue Aktivitäten beantragt werden.
- Junge Menschen, die ein Solidaritätsprojekt umsetzen, müssen ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben. Damit können Freiwillige, die ihren grenzüberschreitenden Dienst in Deutschland umsetzen, nicht gleichzeitig als Gruppenmitglied an einem Solidaritätsprojekt teilnehmen.
Antragstellung
Die Antragsformulare für das Europäische Solidaritätskorps sind auf der Plattform der EU-Kommission abrufbar.
Freiwilligentätigkeiten
Um Fördermittel für Freiwilligenprojekte erhalten zu können, reichen Organisationen einmal jährlich einen Budgetantrag ein. Die Antragstellung ist im kommenden Jahr bis zum 18.02.2026 möglich.
Alle Organisationen, die einen Budgetantrag stellen wollen, müssen über ein gültiges Qualitätssiegel für die projektleitende Rolle verfügen.
Solidaritätsprojekte
Für Solidaritätsprojekte sind 2026 drei Antragsfristen vorgesehen. Die Antragsrunden enden am:
- 18. Februar 2026, um 12:00 Uhr (Projektbeginn zwischen dem 01.06.2026 und 31.12.2026)
- 7. Mai 2026, um 12:00 Uhr (Projektbeginn zwischen dem 01.08.2026 und 31.12.2026)
- 1. Oktober 2026, um 12:00 Uhr (Projektbeginn zwischen dem 01.01.2026 und 31.05.2026)
Weiterführende Informationen und Angebote
Unsere zentrale digitale Informationsveranstaltung zu Erasmus+ Jugend und dem Europäischen Solidaritätskorps gibt Ihnen am 15. Januar einen Gesamtüberblick über die Fördermöglichkeiten und Schwerpunkte sowie über die relevanten Neuerungen ab 2026 in den beiden EU-Jugendprogrammen. Zur Anmeldung
Einen Überblick zu unseren aktuellen Serviceangeboten rund um die Antragstellung im Europäischen Solidaritätskorps finden Sie hier
Alle ausführlichen Informationen zum Europäischen Solidaritätskorps (inkl. des Programmhandbuchs) erhalten Sie auf unserer Programmseite www.solidaritaetskorps.de/.
(JUGEND für Europa)