25.11.2025

Entwickeln Sie Ihre Organisation mit Kooperationspartnerschaften weiter – nur eine Antragsfrist in 2026

Kooperationspartnerschaften im EU-Programm Erasmus+ Jugend bieten Ihnen die Chance, die eigene Organisationsentwicklung langfristig zu stärken. JUGEND für Europa unterstützt Sie bei der Antragstellung mit einem umfangreichen Informations- und Beratungsangebot. 2026 endet die einzige Antragsfrist für Kooperationspartnerschaften am 5. März.

Kooperationspartnerschaften eröffnen Ihnen und Ihrer Organisation die Möglichkeit, strategische Vorhaben gemeinsam mit internationalen Partnern voranzutreiben. Mit Kooperationspartnerschaften können Sie längerfristige Projekte zur strukturellen Organisationsentwicklung umsetzen.

Kooperationspartnerschaften werden gefördert über die Leitaktion 2 im EU-Programm Erasmus+ Jugend. Sie ermöglichen Ihnen unter anderem:

  • Neue europäische Partnerorganisationen zu finden, die Ihre alltägliche Arbeit bereichern,
  • Mit Ihren Partnern in einen internationalen fachlichen Austausch zu treten,
  • Dabei Einblicke in die Arbeitsweise anderer Organisationen zu bekommen,
  • Gemeinsam Qualitätsstandards sowie Produkte zu entwickeln, die Sie in Ihrer künftigen Arbeit nutzen können.

Für Kooperationspartnerschaften stehen Förderpauschalen in Höhe von 120.000,-, 250.000,- oder 400.000,- Euro zur Verfügung. Gefördert werden neben Veranstaltungen und Aktivitäten auch Personal-, Honorar- und Sachkosten.

Sehr gute Chancen auf eine Förderung bestehen, wenn Ihr Projektkonzept einen klaren Bezug zum non-formalen Jugendbereich aufweist und Sie die Qualitätsanforderungen für Kooperationspartnerschaften berücksichtigen.

Informationen zu den Rahmenbedingungen und Anforderungen finden Sie im Bereich „Kooperationspartnerschaften“ auf der Website von Erasmus+ Jugend sowie im zugehörigen Qualitätsleitfaden für die Leitaktion 2.

Beratung durch JUGEND für Europa

Für die Vorbereitung eines Projektantrags bietet JUGEND für Europa Ihnen eine individuelle Beratung an. Eine Projektskizzenvorlage steht im Dokumentencenter bereit und dient als Grundlage für die Terminvereinbarung – auf Wunsch auch gemeinsam mit Partnerorganisationen.

Sollte Ihr Antrag, in einer der vorhergehenden Antragsrunden, abgelehnt worden sein, dann haben Sie die Möglichkeit eine Nachberatung bei JUGEND für Europa in Anspruch zu nehmen. Auch hier können Sie einen individuellen Beratungstermin vereinbaren.

Wichtige Termine

  • Digitale Infoveranstaltung zu Kooperationspartnerschaften sowie Small-scale Partnerships:
    2. Dezember 2025, 14:00–16:00 Uhr,
    Die Veranstaltung bietet einen Überblick über beide Förderformate, Hinweise zur Antragstellung und Raum für Fragen. Zur Anmeldung…
  • Nächste Antragsfrist in der Leitaktion 2
    5. März 2026, 12:00 Uhr

Für eine erste Einschätzung möglicher Vorhaben geben Ihnen die Programmreferent*innen der Leitaktion 2 per E-Mail oder telefonisch Rückmeldung. Die direkten Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website von Erasmus+ Jugend.

(JUGEND für Europa)