17.01.2024

"Jugend durchgehend berücksichtigen": Rat der Europäischen Union "Bildung, Jugend, Kultur und Sport" tagte in Brüssel

Die EU-Jugendprogramme sollten genutzt werden, um die Rechte junger Menschen zu schützen, sich mit den Herausforderungen der Jugend auseinanderzusetzen und um auf deren Bedürfnisse und Erwartungen einzugehen.

Am 23. und 24. November 2023 kam der Rat „Bildung, Jugend, Kultur und Sport“ in Brüssel zusammen und billigte unter anderem Schlussfolgerungen zur Förderung der „kontinuierlichen Berücksichtigung der Jugend“ (Youth Mainstreaming) in politischen Entscheidungsprozessen in der Europäischen Union.

Im Fokus des Austausches stand die Notwendigkeit, die Bedürfnisse junger Menschen, u. a. im Einklang mit der EU-Jugendstrategie 2019-2027, in die Prozesse der Politikgestaltung, -überwachung und -bewertung sowie in Entscheidungsprozesse miteinzubeziehen.

Durch diese durchgängige Berücksichtigung solle sichergestellt werden, dass die Herausforderungen und Anliegen junger Menschen nicht isoliert angegangen, sondern bereichsübergreifend in umfassendere politische Rahmenbedingungen integriert würden.

EU-Jugendtest zur Messung der Auswirkungen der EU-Jugendpolitik auf junge Menschen

Die zuständigen Jugendminister*innen formulierten zu möglichen Vorgehensweisen unterschiedliche Vorschläge. Insbesondere die potenzielle Einführung des EU-Jugendtests als Mittel zur systematischen Bewertung der Auswirkungen der EU-Politik auf junge Menschen wurde diskutiert.

Verschiedene Minister*innen stimmten überein, dass es wichtig sei, eine Jugendperspektive in die Folgenabschätzung von EU-Rechtsvorschriften einzubeziehen, um den aktuellen und zukünftigen Erwartungen sowie Herausforderungen der jungen Menschen besser gerecht zu werden. Als Inspiration könnten Modelle dienen, die in manchen Mitgliedstaaten bereits umgesetzt werden.

Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps zum Schutz der Rechte junger Menschen

Die EU-Jugendprogramme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps fanden ebenfalls Erwähnung. Diese sollten genutzt werden, um die Rechte junger Menschen zu schützen, sich mit den Herausforderungen der Jugend auseinanderzusetzen und auf deren Bedürfnisse und Erwartungen einzugehen.

Ziel hierbei sei es zu gewährleisten, dass die EU in ihre eigene Zukunft investiere und ihre wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit bewahre.

Forderung konkreter Maßnahmen

Die Beteiligung junger Menschen sei entscheidend für die Legitimierung und Effizienz politischer Prozesse, stärke das Vertrauen der Jugend in europäische Institutionen und fördere die Bindung der Jugend an die Identität und Werte eines zukunftsorientierten Europas.

Um die Jugenddimension in die Folgenabschätzung und Bewertung von EU-Maßnahmen einbeziehen zu können, seien jedoch u. a. folgende gemeinsame Anstrengungen im Jugendbereich gefordert:

  • Berücksichtigung der Jugend in allen Politikbereichen, um die Integration einer Jugendperspektive in die Gestaltung der Maßnahmen in der EU zu fördern und Entscheidungsprozesse zu verbessern
  • Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten, Jugendorganisationen und anderen einschlägigen Interessenträgern bei der Umsetzung inklusiver Ansätze in der öffentlichen Politik
  • solide Begründung der Entscheidungsfindung durch Fakten und empirische Daten
  • auf den ko-kreativen Ansatz des Europäischen Jahres der Jugend auf unterschiedlichen Ebenen aufbauen, um positive Auswirkungen auf die Bande zwischen der Jugend Europas und der EU zu erzielen

(JUGEND für Europa)

Weiterführende Informationen

Link zur Veröffentlichung im Amtsblatt: Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der durchgängigen Berücksichtigung der Jugend in politischen Entscheidungsprozessen in der Europäischen Union (europa.eu)