08.10.2021

Europäisches Solidaritätskorps: Hilfe bei extremen Wetterereignissen

Nach einer Reihe von extremen Wetterereignissen, die im Jahr 2021 europaweit auftraten (z. B. Überschwemmungen, Waldbrände, Tornados), hat die EU-Kommission mitgeteilt, wie in Projekten des Europäischen Solidaritätskorps Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen unterstützt werden können.

Für Projekte, die von den extremen Unterwetterereignissen 2021 direkt betroffen sind oder einen Beitrag zu den Hilfsmaßnahmen in Katastrophengebieten leisten möchten, gibt es die folgenden Möglichkeiten.

Force Majeure im Kontext extremer Wetterereignisse 2021

Für laufende Projekte aus 2018 bis 2020

Das Tätigkeitsspektrum kann geändert werden, falls die Projekte aufgrund von extremen Wetterereignissen nicht wie geplant umgesetzt werden können. Die neuen, geänderten Tätigkeiten müssen darauf abzielen, die Auswirkungen der Unwetterereignisse des Jahres 2021 auf die Gemeinschaft des Projektstandorts zu mildern.

Es ist zu beachten, dass die allgemeinen Mindestanforderungen an die Projekte weiterhin eingehalten werden und der Gesamtförderbetrag nicht erhöht werden kann. Organisationen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen dies der Nationalen Agentur schnellstmöglich mitteilen und können eine mit "force majeure" begründete Vertragsänderung bezüglich des Tätigkeitsspektrums beantragen.

Für Projekte aus 2021

Die Förderung von "Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz" ist eine der prioritären Zielsetzungen im Europäischen Solidaritätskorps. Hierzu zählen auch Hilfsmaßnahmen nach extremen Wetterereignissen. Organisationen, die mit ihrem Qualitätssiegel beschrieben haben, dass sie in diesem Bereich aktiv sein wollen, können mit ihren Projektaktivitäten einen Beitrag zu den Hilfsmaßnahmen in den Katastrophengebieten leisten, ohne dass Änderungen an ihrem Qualitätssiegel vorgenommen werden müssen.

Die Sicherheit der Teilnehmenden an ESK-Aktivitäten ist dabei stets zu gewährleisten, weshalb Aktivitäten nur an Orten stattfinden dürfen, die nach dem Katastrophenfall wieder für die Zivilbevölkerung geöffnet wurden und für die es keine Warnmeldungen seitens der zuständigen Behörden gibt.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung

In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, unter der Anwendung der Definition von "force majeure" eine Verlängerung der Projektlaufzeit um zwölf Monate sowie außergewöhnliche Kosten zu beantragen, falls dies aufgrund der außerordentlichen Umstände notwendig ist. Falls eine dieser Möglichkeiten in Anspruch genommen werden soll, ist eine Abstimmung mit der zuständigen Kontaktperson bei JUGEND für Europa notwendig.

Zum Direktkontakt: www.solidaritaetskorps.de/service/kontakt/.

(JUGEND für Europa)