07.02.2020

Die Schweiz und Erasmus+

Die Schweiz ist seit 2014 kein Programmland mehr in Erasmus+. Trotzdem können sich Schweizer Organisationen an europäischen Mobilitätsprojekten beteiligen, die über das EU-Programm gefördert werden. Möglich macht dies das "Schweizer Programm für Erasmus+".

2014 stimmten die Schweizer in einer Volksabstimmung für eine Einschränkung der Personenfreizügigkeit - und damit gegen einen Grundpfeiler der Europäischen Union. Dieser Entscheid hatte weitreichende Konsequenzen: Er bedeutete unter anderem auch, dass die Schweiz vom EU-Programm Erasmus+ ausgeschlossen wurde.

Damit junge Menschen sowie Institutionen aus der Schweiz weiterhin an europäischen Austauschmaßnahmen teilnehmen können, hat der Schweizer Bundesrat das "Schweizer Programm für Erasmus+" (2018 - 2020) ins Leben gerufen. Es vergibt nationale Zuschüsse an Schweizer Organisation, um ihnen eine Teilnahme an europäischen Projekten zu ermöglichen.

Umgesetzt wird das Programm von Movetia, der Schweizer Agentur für Austausch und Mobilität.

Wie können sich Schweizer Organisationen an Projekten beteiligen, die im Rahmen von Erasmus+ bewilligt wurden?

Wenn eine Organisation in einem Programmland mit einer Schweizer Organisation im Rahmen eines Erasmus+-Projekts zusammenarbeiten will, hat die Schweizer Organisation die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Schweizer Beteiligung an Movetia zu beantragen.

Die Bewerbungsfristen sind an die europäischen Deadlines für Erasmus+ JUGEND IN AKTION gebunden (dreimal jährlich, in der Regel im Februar, Mai und Oktober). Die Organisation im Programmland reicht den Antrag wie üblich bei der betreffenden Nationalen Agentur ein. Eine Woche später beantragt die Schweizer Organisation einen Zuschuss für die Schweizer Teilnehmer/-innen bei Movetia.

Wird das Projekt von der zuständigen Nationalen Agentur und von Movetia akzeptiert, erhalten die Schweizer Organisationen Zuschüsse für die organisatorische Unterstützung sowie für die Reisekosten. In der Leitaktion 2 gelten für Schweizer Organisationen die gleichen Finanzierungsregeln wie für Organisationen aus Partnerländern.

Wie können Mobilitätsprojekte gefördert werden, die in der Schweiz stattfinden?

Schweizer Organisationen haben die Möglichkeit, sich für die Finanzierung von Mobilitätsprojekten zu bewerben, die in der Schweiz stattfinden sollen. Möglich sind Anträge für Jugendbegegnungen, Mobilitätsprojekte von Fachkräften, Freiwilligenprojekte und Projekte aus der Leitaktion 3.

Schweizer Organisationen, die einen Projektantrag bei der Schweizer Agentur Movetia eingereicht und einen positiven Bewilligungsentscheid erhalten haben, werden von der Schweizer Regierung und nicht von der EU finanziert. Die Finanzierung erfolgt in Schweizer Franken (CHF). Die Finanzierungsregeln sind ungefähr dieselben wie unter Erasmus+.

Projekte, die im Rahmen des Schweizer Programms für Erasmus+ finanziert werden, sind keine offiziellen Erasmus+-Projekte. Dies bedeutet:

  • Die Begünstigten dürfen den Teilnehmern keine Youthpass-Zertifikate ausstellen.
  • Freiwilligenprojekte in der Schweiz haben keinen Zugang zum Versicherungsplan der EU-Kommission und müssen eine alternative Versicherung organisieren.
  • Es ist nicht möglich, die Marke Erasmus+ (einschließlich Erasmus+-Logo und -Name) in Verbindung mit dem Projekt zu verwenden.
  • Die Projektergebnisse dürfen nicht auf den Erasmus+-Verbreitungsplattformen veröffentlicht werden.
  • Movetia hat keinen Zugang zu den Online-Tools der EU-Kommission.

(JUGEND für Europa)

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Weiterführende Informationen

Internet: Movetia, der Schweizer Agentur für Austausch und Mobilität
Dokument: Factsheet on the Swiss Programme for Erasmus+ (englisches PDF-Dokument, 320 kb)

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