19.12.2011

JUGEND IN AKTION - Was 2012 anders wird

Das Programmkomitee zu JUGEND IN AKTION hat in Brüssel getagt und Änderungen in den Förderrichtlinien beschlossen. Die wichtigsten Änderungen für 2012: Mehr Fördermittel und nur noch drei Antragstermine im Jahr. Die weiteren Neuerungen finden Sie im Überblick.

Mehr Fördermittel

Mehr als 13 Millionen Euro reine Fördermittel wird JUGEND IN AKTION im nächsten Jahr in Deutschland bereitstellen (11,1 Millionen Euro waren es 2011).

Neue Antragsfristen

Es wird nur noch drei Antragstermine 2012 geben. Mit den veränderten Antragsterminen gehen auch veränderte Projektstartfristen einher. Die für alle Aktionen gültigen Antragstermine sind:

  • 01.02.2012 mit einem möglichen Projektbeginn zwischen dem 01.05. und dem 31.10.2012
  • 01.05.2012 mit einem möglichen Projektbeginn zwischen dem 01.08.2012 und dem 31.01.2013
  • 01.10.2012 mit einem möglichen Projektbeginn zwischen dem 01.01. und dem 30.06.2013

Die Zeiträume, in denen die Projekte starten können, überlappen sich teilweise. Falls Sie also ein Projekt zum 01. August 2012 planen, könnten Sie dies sowohl zur Februarrunde wie auch zur Mairunde beantragen.

Altersgrenzen

Für die unteren Altersgrenzen gilt die Regelung: Die TeilnehmerInnen müssen bei Projektbeginn das erforderliche Mindestalter erreicht haben.

Für die obere Altersgrenzen gilt: Die TeilnehmerInnen dürfen bei der Antragstellung nicht das Höchstalter überschritten haben.

Aktion 1.1 - Jugendbegegnungen

Es gibt vereinfachte Fördermodalitäten in Aktion 1.1.:

  • Ab 2012 gibt es einen Festbetrag für die Projektkosten pro Übernachtung und TeilnehmerIn. Dieser beträgt 33,- Euro (und umfasst Kosten für die Verpflegung, die Vorbereitung des Projekts sowie der TeilnehmerInnen, Kosten für das Material, die Durchführung und die Auswertung, Valorisierungskosten, Kosten für die Versicherung, etc.).
  • Außergewöhnliche Kosten müssen weiterhin nachvollziehbar dargelegt werden.
  • Reisekosten zum Projektvorbereitenden Besuch werden weiterhin zu 100 %, Reisekostenkosten zur Begegnung weiterhin zu 70 % gefördert.
  • Die Beantragung von Multi Measure Projekten ist ab 2012 nicht mehr möglich.

Aktion 1.2 - Jugendinitiativen

Aktualisiert am 09.01.2012:

  • Ab 2012 gibt es einen Festbetrag für alle Projektkosten. Dies umfasst auch die Kosten für Vorbereitung, Unterkunft und Verpflegung während eines Projektvorbereitenden Besuchs bei transnationalen Projekten.
  • Kosten zur Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse können nicht mehr separat beantragt werden.
  • Die Beantragung von Multi Measure Projekten ist ab 2012 nicht mehr möglich.

Aktion 1.3 - Projekte der partizipativen Demokratie

  • Die Beantragung von Multi Measure Projekten ist ab 2012 nicht mehr möglich.

Aktion 2 - Europäischer Freiwilligendienst

Wichtige Änderungen gibt es bei den EFD-Begleitseminaren. Diese haben wir Ihnen in dieser Meldung zusammengefasst.

Weitere Änderungen betreffen die Förderrichtlinien. Ab 2012 gibt es in der Aktion 2 nur noch vier zuschussfähige Kostenarten:

  • Projektkosten (monatlicher Zuschuss pro Freiwilligem und Dienstmonat; er ist länderspezifisch und muss tagegenau abgerechnet werden, in Deutschland beträgt er 520,- Euro),
  • Taschengeld (länderspezifisch, in Deutschland 105,- Euro pro Monat),
  • Reisekostenzuschüsse (90%) sowie
  • Außergewöhnliche Kosten.

Die Monatspauschale pro Freiwilligem soll zwischen Entsende-, Aufnahme- und ggf. Koordinierungsorganisation aufgeteilt werden. Für diese Aufteilung hat die EU-Kommission mögliche Richtlinien im Programmhandbuch 2012 skizziert. Die Verteilung sollte zwischen den EFD-Partnern in einer zu schließenden Internen Partnerschaftsvereinbarung festgehalten werden, die der Nationalagentur nicht mehr zugeschickt werden muss.

Visa- und Impfkosten sowie Kosten für vorbereitende Besuche oder reinforced mentorship sowie alle weiteren im Zusammenhang mit Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf stehenden EFD-Projektkosten können zukünftig unter den Außergewöhnlichen Kosten beantragt werden.

Aktion 3 - Projekte mit Benachbarten Partnerländern

Neuer Förderlinie "Eastern Partnership Youth Window"

2012 und 2013 wird es mehr Fördermittel und spezifische Prioritäten für die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen der EU und den Östlichen Nachbarländern geben. Bei der Planung der Mittel für ein "Eastern Partnership Youth Window" sind insgesamt ca. 31,5 Millionen Euro vorgesehen, davon 19 Millionen Euro zur Umsetzung durch die Nationalagenturen des Programms JUGEND IN AKTION.

Umgesetzt werden soll die Förderung gemäß den generellen Richtlinien zur Aktion 3.1 - Jugend in der Welt. Ermöglicht werden Projekte im Europäischen Freiwilligendienst sowie Jugendbegegnungen und Projekte für Training und Vernetzung.

Dabei werden mit der Umsetzung auch spezifische Förderschwerpunkte verknüpft, die zusätzlich zu den bestehenden Prioritäten von JUGEND IN AKTION als notwendig erachtet werden. Es sollen insbesondere junge Menschen aus ländlichen oder benachteiligten städtischen Gebieten erreicht werden. Projekte sollen das Bewusstsein und das Wissen über Jugendarbeit und ihren Wert vermitteln helfen. "Eastern Partnership Youth Window" soll weiter zu dem Austausch von guter Praxis in der Jugendarbeit beitragen.

Nutznießer sind ausschließlich Kooperationsprojekte mit Partnern aus der EU und Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldawien und die Ukraine. Die Russische Föderation gehört ausdrücklich nicht in diesen besonderen Förderrahmen.

Aktion 4.3 - Training und Vernetzung

Aktualisiert am 19.12.2012:

Es gibt vereinfachte Fördermodalitäten in Aktion 4.3:

  • Ab 2012 gibt es nur noch einen Festbetrag für die Projektkosten pro Übernachtung und TeilnehmerIn.
    Für Job Shadowings und Projektvorbereitende Besuche beträgt dieser 44,- Euro.
    Für Aktivitäten zum Aufbau von Partnerschaften, Studienbesuche, Evaluationstreffen, Seminare und Trainings 58,- Euro.
    Der Betrag umfasst alle mit der Durchführung des Projekts zusammenhängenden Kosten, d.h. Kosten für die Vorbereitung, Unterkunft und Verpflegung, Räume, Versicherung, TrainerInnen / ModeratorInnen, Material, Auswertung, Valorisierungskosten und follow-up-Kosten.
  • Die Beantragung von Multi Measure Projekten ist ab 2012 nicht mehr möglich.

Aktion 5.1 - Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen für Jugendpolitik

  • 2012 ist eine Förderung von bis zu 50.000,- Euro möglich
  • Der explizite Fokus wird auf der Unterstützung des Strukturierten Dialogs liegen.
  • Neben Jugendtreffen und Jugendseminaren werden 2012 auch Konsultationen förderfähige Maßnahmen sein.

Aktualisiert am 02.02.2012:

  • Personalkosten sind als Teil der indirekten Kosten (7% der Gesamtkosten) förderfähig.

Kontakt

Bei Fragen können Sie sich an die Kolleginnen und Kollegen aus den Aktionsteams wenden. Zum Direktkontakt...

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