10.04.2007

Zentrale Aufrufe der EU-Kommission für die Aktionen 3.2 und 4.4

Die EU-Kommission hat Projektaufrufe für die Aktion 3.2 (Zusammenarbeit mit Sonstigen Partnerländern Weltweit) sowie für die Aktion 4.4 (Projekte zur Förderung von Innovation und Qualität im Jugendbereich) gestartet.

Der Aufruf für die Aktion 3.2 will Projekte unterstützen, mit denen die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen Programmländern und Sonstigen Partnerländern Weltweit der Europäischen Union gefördert wird. Die Ziele sind:

  • Förderung des Austauschs von Erfahrung und bewährten Praktiken im Jugendbereich und in der nichtformalen Bildung;
  • Beitrag zur Entwicklung der Jugendpolitik, der Tätigkeit im Jugend- und Freiwilligensektor und zur Stärkung der organisatorischen/strukturellen Fähigkeiten Jugendlicher und ihrer Führungskompetenzen;
  • Aufbau von Partnerschaften und dauerhaften Netzwerken zwischen Jugendorganisationen.

Die Projekte müssen in einem der nachstehenden Themenbereiche angesiedelt sein:

  1. Stärkung der Zivilgesellschaft, Bürgerschaft und Demokratie,
  2. Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
  3. Dialog zwischen verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen,
  4. Lösungen und Wiederaufbau nach Konflikten,
  5. Aktive Rolle der Frau in der Gesellschaft,
  6. Rechte von Minderheiten.



Der Aufruf für die Aktion 4.4 will solche Projekte unterstützen, die die Innovation und Qualität fördern und auf die Einführung, Durchführung und Förderung innovativer Konzepte sowie der Qualität in der nicht formellen Bildung im Jugendbereich und der Jugendarbeit abzielen. Die eingereichten Projekte sollen prioritär das Ziel haben, die Integration benachteiligter junger Menschen zu verbessern, die in europäischen Vorstädten leben.
Im Rahmen dessen können diese innovativen Konzepte in Zusammenhang stehen mit:

  • dem Inhalt und den Zielen, die in Verbindung mit der Entwicklung des europäischen Rahmens für die Zusammenarbeit im Jugendbereich und den Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION stehen;

und/oder

  • den angewandten Methoden auf der Grundlage neuer Konzepte im Bereich der nicht formellen Bildung und der Jugend.

 

Die Anträge müssen spätestens am 31. Mai 2007 für die Aktion 3.2 sowie am 30. Juni 2007 für die Aktion 4.4 bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel eingereicht werden.

Die vollständigen Aufrufe und die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission. Bei Fragen steht Ihnen die Exekutivagentur zur Verfügung: youthala@ec.europa.eu

(Andreas Klünter)

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