27.08.2009

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.6

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 4.6 - Partnerschaften".

Die Aufforderung dient in erster Linie der Unterstützung von Partnerschaften zwischen der Europäischen Kommission - vertreten durch die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur - und Regionen, Kommunen oder europäischen Nichtregierungsorganisationen, die ihre langfristigen Aktionen, Strategien und Programme auf dem Gebiet des nicht-formalen Lernens und der Jugendpolitik weiterentwickeln oder verstärken möchten.

Merkmale der Partnerschaft

Unter dem vorliegenden Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen sollen Aktivitätenprogramme unterstützt werden, die auf Anregung des Programms JUGEND IN AKTION eine oder mehrere der nachstehenden Aktivitäten umfassen:

  • transnationale Jugendbegegnungen
  • nationale oder transnationale Jugendinitiativen
  • Europäischer Freiwilligendienst
  • Training und Vernetzung

Ein solches Aktivitätenprogramm kann in einer der beiden folgenden Modalitäten umgesetzt werden:

  • entweder direkt durch den Antragsteller selbst (Modalität A);
  • oder durch die Kooperation mit „mitveranstaltenden Partnern", die eng in die Gestaltung und Umsetzung des Projekts eingebunden sind und vom Antragsteller bereits bei der Einreichung des Antrags benannt werden (Modalität B).

In beiden Fällen (Modalität A und Modalität B) können „assoziierte Partner" am Aktivitätenprogramm beteiligt sein. Assoziierte Partner beteiligen sich an der Umsetzung der vorgeschlagenen Projektaktivitäten, jedoch in geringerem Ausmaß als mitveranstaltende Partner.

Förderfähige Einrichtungen

Die Vorschläge sind einzureichen von:

  • lokalen oder regionalen öffentlichen Einrichtungen, oder
  • gemeinnützigen Organisationen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig (Europäischen Nichtregierungsorganisationen) und in mindestens acht am Programm JUGEND IN AKTION beteiligten Ländern vertreten sind.

Wenn das im Rahmen eines Projekts vorgesehene Aktivitätenprogramm gemeinsam mit einem oder mehreren Mitveranstaltern durchgeführt werden soll (Modalität B), dann sind als Mitveranstalter Organisationen folgender Art zulässig:

  • gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen; oder
  • lokale oder regionale öffentliche Einrichtungen; oder
  • gemeinnützige Organisationen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig (Europäische Nichtregierungsorganisationen) und in mindestens acht am Programm „Jugend in Aktion" beteiligten Ländern vertreten sind.

Die Antragsteller müssen rechtlich anerkannt und - bei Ablauf der Abgabefrist für ihre Vorschläge - mindestens zwei Jahre in einem der Programmländer offiziell registriert sein.

Förderfähige Aktionen

Die Projekte müssen ein Programm von Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und Nicht-formale Bildung betreffen.

Die Aktivitätenprogramme müssen zwischen dem 1. April 2010 und dem 1. September 2010 anlaufen. Die Laufzeit der Aktivitätenprogramme darf bis zu zwei Jahre (24 Monate) betragen.

Finanzrahmen

Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf etwa 1 200 000 EUR veranschlagt.

Die Finanzhilfe für ein Einzelprojekt darf 100 000 EUR nicht übersteigen.

Frist für die Einreichung von Anträgen

Die Anträge müssen bis spätestens 01.Dezember 2009 an folgende Adresse gesandt werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion" -- EACEA/22/09
BOUR, 4/029
Avenue du Bourget, 1
BE-1140 BRÜSSEL.

Die Anträge müssen zugestellt werden entweder

  • per Post (es gilt das Datum des Poststempels)
  • oder durch Expresskurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs beim Kurierdienst - bitte dem Antragsformular eine Kopie der Empfangsbestätigung beifügen).

Es werden nur Anträge berücksichtigt, die auf dem hierfür vorgesehenen vollständig ausgefüllten und datierten Formular gestellt werden und die einen gemäß den jeweils gültigen Regeln für die Gewährung von Zuschüssen erstellten Finanzplan umfassen.

Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung (Originaldokument) mit der Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters der Antrag stellenden Einrichtung einzureichen.

Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2009/call_action_4_6_de.php

Ansprechpartner

Fragen richten Sie bitte an: youthcallforproposals@ec.europa.eu

 

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