06.04.2009

Zentraler Aufruf der EU-Kommission für die Aktion 3.2

Die EU-Kommission hat einen Projektaufruf für die Aktion 3.2 (Zusammenarbeit mit anderen Ländern als den Nachbarländern der Europäischen Union) gestartet.

Durch die vorliegende Aufforderung sollen Projekte unterstützt werden, mit denen die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen Programmländern und anderen als benachbarten Partnerländern der Europäischen Union mit folgendem Ziel gefördert werden:

  • Verbesserung der Mobilität von Jugendlichen und Jugendbetreuern;
  • Stärkung der Handlungskompetenz der Jugend und Förderung ihrer aktiven Partizipation;
  • Stärkung von Jugendorganisationen und -strukturen, um sie in die Lage zu versetzen, an der Entwicklung der Zivilgesellschaft mitzuwirken;
  • Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Erfahrung und bewährten Praktiken im Jugendbereich und in der nichtformalen Bildung;
  • Beitrag zur Entwicklung der Jugendpolitik sowie der Tätigkeit im Jugend- und Freiwilligensektor;
  • Aufbau von Partnerschaften und dauerhaften Netzwerken zwischen Jugendorganisationen.

Die Zusammenarbeit ist auf im Jugendsektor tätige Personen, Jugendbetreuer und andere Träger von Aktionen, Jugendliche und anderweitige Akteure ausgerichtet, die sich in Jugendorganisationen und -einrichtungen engagieren und Interesse an der Durchführung von Projekten zur Förderung der Zusammenarbeit in diesem Bereich haben.

Prioritäten und Themen

Bevorzugt werden Projekte, die die Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION am besten widerspiegeln, d. h.:

  • Partizipation Jugendlicher;
  • Kulturelle Vielfalt;
  • Europäische Bürgerschaft;
  • Einbeziehung Jugendlicher mit erhöhtem Förderbedarf;

sowie die spezifische Priorität für 2009:

  • Mobilisierung und Sensibilisierung der Jugendlichen für globale Themen wie nachhaltige Entwicklung, Migration und Klimawandel.

Darüber hinaus müssen die Projekte in einem der nachstehenden Themenbereiche angesiedelt sein:

  1. Stärkung der Zivilgesellschaft (einschließlich der Jugendstrukturen), aktive Bürgerschaft und Demokratie
  2. Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
  3. Dialog zwischen verschiedenen kulturellen, ethnischen und religiösen Gruppen
  4. Lösungen, Wiederaufbau und Aufarbeitung nach Konflikten
  5. Aktive Rolle der Frau in der Gesellschaft
  6. Rechte von Minderheiten
  7. Beitrag der Jugend zum Erreichen der Milleniums-Entwicklungsziele MZ (nähere Informationen unter http://www.undp.org/mdg/basics.shtml).

Die Anträge sind spätestens bis zum 01.06.2009 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur („die Agentur") einzusenden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion" - EACEA/05/09
BOUR, 4/029
Avenue du Bourget, 1
BE-1140 BRÜSSEL.

Es gilt das Datum des Poststempels. Die Projekte müssen zwischen dem 1. November 2009 und dem 31. Dezember 2009 anlaufen. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 12 Monate.

Die vollständigen Aufrufe und die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur. Bei Fragen steht Ihnen die Exekutivagentur zur Verfügung: youthcallforproposals@ec.europa.eu

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