22.06.2020

COVID-19: Virtuelle und gemischte Mobilitäten in Erasmus+ JUGEND IN AKTION

Mitteilung der EU-Kommission zur Durchführung von geförderten Projekten aus Erasmus+ während der Corona-Pandemie

Auch wenn das Auswärtige Amt die weltweite Reisewarnung zugunsten länderspezifischer Reisehinweise aufgehoben hat und innereuropäische Grenzen sich wieder öffnen, gibt es in absehbarer Zeit weder in Deutschland noch in den anderen europäischen Ländern eine Rückkehr zur "Normalität".

Um die Durchführung von Projekten im Rahmen von Erasmus+ in der Ausnahmesituation der Corona-Pandemie in der nächsten Zeit zu erleichtern, hat die Europäische Kommission neben der weiter möglichen Verschiebung oder Verlängerung des Projektzeitraums mit einer Mitteilung vom 12.06.2020 auch Möglichkeiten eröffnet, Projekte bzw. Aktivitäten auch als virtuelle oder “Blended Mobility” zu beginnen und zu fördern.

Was ist möglich?

Die neuen Möglichkeiten schaffen vor allem Optionen für die Durchführung längerfristiger Projekte, die im Grundsatz in einer Mischform aus zunächst virtueller und später, wenn wieder möglich, physischer Mobilität durchgeführt werden können; die Phase physischer Mobilität soll dabei in allen Fällen der vorgegebenen Mindestdauer laut Programmleitfaden folgen.

Im Rahmen von Erasmus+ JUGEND IN AKTION erweitert das vor allem den Gestaltungsspielraum für Strategische Partnerschaften und Projekte des EU-Jugenddialogs.

  • In Strategischen Partnerschaften können Transnationale Projekttreffen sowie Multiplikatorenveranstaltungen sowie Lern-, Lehr und Schulungsaktivitäten bei Bedarf ganz virtuell durchgeführt werden, während für Lern-, Lehr und Schulungsaktivitäten ein Blended Mobility-Ansatz vorgezogen wird.
  • Projekte des EU-Jugenddialogs wird es ermöglicht, eine Mischung aus virtuellem Start und einem späteren physischen Treffen umzusetzen, wenn dieses wieder möglich ist.

Die gleiche Option einer Mischung von virtueller und physischer Mobilität gilt grundsätzlich auch für Jugendbegegnungen und Fachkräftemaßnahmen, wobei sie hier aufgrund der Kurzfristigkeit der Maßnahmen wesentlich schwieriger umzusetzen sein dürfte.

Sofern weiterhin Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie bestehen, kann die physische Mobilitätsphase verkürzt oder gestrichen und durch eine Verlängerung der virtuellen Mobilitätsphase ersetzt werden. Auch Unterbrechungszeiten zwischen der virtuellen und der physischen Mobilitätsphase sind zulässig.

Die aktuellen Regelungen zu den formalen Rahmenbedingungen und angepassten Fördersätzen bei virtuellen Aktivitäten nehmen wir in die Aktualisierung unserer FAQs zur Corona-Pandemie auf. Sie treten mit dieser Veröffentlichung in Kraft und gelten nicht rückwirkend. Die bis dahin von JUGEND für Europa getroffenen Einzelfallentscheidungen aufgrund von force majeure behalten dementsprechend  ihre Gültigkeit.

Wenn Sie die Durchführung virtueller Aktivitäten oder von Blended Mobility erwägen, setzen Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig mit Ihrer zuständigen Kontaktperson bei JUGEND für Europa in Verbindung, um die Modalitäten zu besprechen.

(JUGEND für Europa)

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Weiterführende Informationen

Link: Auf unserer Programmseite zu Erasmus+ JUGEND IN AKTION finden Sie Fragen und Antworten zur Durchführung von Projekten während der Corona-Krise

Link: Weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus erhalten Organisationen und Teilnehmende auch auf der englischsprachigen Seite der EU-Kommission (externer Link).