03.11.2016

Zentraler Aufruf der EU-Kommission: Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich Jugend

Im Rahmen der Leitaktion 3 (Strukturierter Dialog) im Programm Erasmus+ können bis zum 29.11.2016 Vorschläge zum Thema "Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft" bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur eingereicht werden.

Ziel der Aktion "Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich Jugend" im Rahmen der Leitaktion 3 ist die Bereitstellung einer strukturellen Unterstützung in der Form eines Betriebskostenzuschusses für europäische Nichtregierungsorganisationen (ENRO) und EU-weite Netzwerke, die im Bereich Jugend tätig sind und die folgenden allgemeinen Ziele verfolgen:

  • Sensibilisierung der Akteure für die europäische politische Agenda im Bereich Jugend, insbesondere für die EU-Strategie für die Jugend;
  • Verstärkung des Engagements der Akteure und Zusammenarbeit mit Behörden bei der Umsetzung von Strategien und Reformen iim Bereich Jugend, insbesondere der länderspezifischen Empfehlungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben werden; 
  • Erhöhung der Beteiligung der Akteure auf dem Gebiet Jugend;
  • Verstärkung des Engagements der Akteure bei der Verbreitung der politischen Maßnahmen, der Programmaktivitäten, der Programmmergebnisse sowie der bewährten Verfahren unter ihren Mitgliedern.

Diese Ziele sollten in den Arbeitsplänen, Aktivitäten und Leistungen der Antragsteller klar erkennbar sein.

Informationen sowie Kontakt

Den gesamten Aufruf, das elektronische Antragsformular sowie alle weiteren relevanten Informationen finden Sie auf der Seite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur.

Die maximale Höhe des Betriebskostenzuschusses beträgt 35.000,- Euro.

So wird der Antrag gestellt:

  1. Bitte lesen Sie die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.
  2. Bitte lesen Sie sorgfältig den Leitfaden für Antragssteller.
  3. Registrieren Sie sich im Teilnehmerportal. Dabei erhalten Sie einen Teilnehmercode (Participant Identification Code – PIC), falls Sie diesen noch nicht besitzen. Alle am Vorschlag beteiligten Organisationen müssen über einen solchen Teilnehmercode verfügen. Der PIC ist im Antragsformular anzugeben.
  4. Verwenden Sie das offizielle Antragsformular.
  5. Übermitteln Sie ihren Antrag vor Ablauf der angegebenen Frist. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine Bestätigungsnachricht erhalten haben.

Anträge sind bis zum 29.11.2016, 12:00 Uhr, einzureichen.

Für Fragen zum Aufruf wenden Sie sich bitte an EACEA-YOUTH@ec.europa.eu

(Quelle: Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur)

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