Das Akkreditierungsverfahren in Erasmus+ Jugend
Vereinfachter Weg zur Antragstellung
Möglich für Jugendbegegnungen und Fachkräftemaßnahmen
Ihre Organisation kann sich für die Teilnahme am Akkreditierungsverfahren in der Leitaktion 1 entscheiden. Wenn Sie am Akkreditierungsverfahren teilnehmen, gewinnen Sie mehr Planungssicherheit und erhalten eine höhere Flexibilität bei der Durchführung Ihrer Projekte. Sie übernehmen auch mehr Eigenverantwortung bei der Einhaltung der inhaltlichen und formalen Vorgaben.
Um eine Akkreditierung zu erhalten, reichen Sie einmalig während der Programmlaufzeit von Erasmus+ (bis Ende 2027) einen Antrag auf Akkreditierung (KA 150) ein. Die Akkreditierung behält ihre Gültigkeit bis zum Ende der aktuellen Programmlaufzeit.
Wichtiger Hinweis
Für die laufende Programmgeneration (2021 - 2027) werden keine weiteren Akkreditierungen ausgesprochen.
Für die neue Programmgeneration (2028 – 2035) wird es wieder möglich sein, Akkreditierungen im Bereich Erasmus+ Jugend zu beantragen. Sobald es weitere Informationen dazu gibt, werden sie auf unserer Webseite veröffentlicht.
Nutzen Sie bis dahin das Einzelantragsverfahren.
So läuft das Akkreditierungsverfahren
Mittelvergabe
Als akkreditierte Organisation erhalten Sie nun einen deutlich vereinfachten Zugang zu den Fördermitteln.
FAQ
Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Akkreditierungsverfahren.
Haben Sie noch Fragen?
Unser Team steht ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Bitte beachten Sie, dass Ihre persönlichen Ansprechpartner*innen je nach Bundesland variieren können.