Jugendbegegnungen selbst können zwischen fünf und 21 Tagen dauern, das Projekt von der Planung bis zur Nachbereitung drei bis 24 Monate. Jugendbegegnungen sollen in dem Land stattfinden, in dem eine der am Projekt beteiligten Organisationen ihren Sitz hat. Wenn die Aktivität nicht an einen festen Ort gebunden ist, kann sie auch in mehreren dieser Länder stattfinden.
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmende:
- Junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren,
- die in den Ländern der entsendenden oder aufnehmenden Organisation wohnen.
Gruppenleitende / Betreuungspersonen oder Moderator*innen:
- gehören nicht zu den Teilnehmenden,
- können jedoch bei bestimmten Kosten im Budget unterstützt werden,
- und sind mindestens 18 Jahre alt.
Gruppengröße und Zusammensetzung
- Eine Jugendbegegnung umfasst mindestens 16 und höchstens 60 Teilnehmende.
- Jede Gruppe besteht aus mindestens vier Teilnehmenden.
- Bei Projekten nur für junge Menschen mit geringeren Chancen beträgt die Mindestzahl zehn Teilnehmende.
- Es nehmen mindestens zwei Gruppen aus zwei verschiedenen Ländern teil.
- Jede Gruppe braucht mindestens eine*n Gruppenleiter*in.
- Es dürfen höchstens zwei Facilitators pro Jugendbegegnung teilnehmen. (Facilitators können Trainer*innen/Moderator*innen/für den inhaltlichen Ablauf verantwortliche Personen sein.)
Wann kann meine Organisation mitmachen?
Wer kann einen Antrag stellen?
Jede förderfähige Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen in
- einem EU-Land oder
- einem assoziierten Drittstaat (Land, das am Programm teilnimmt)
kann einen Antrag stellen.
Teilnahmeberechtigt sind insbesondere:
- gemeinnützige Organisationen, Verbände oder NGOs
- europäische Jugend-NGOs
- öffentliche Stellen (lokal, regional, national)
- Unternehmen mit sozialer Verantwortung
Beteiligte Organisationen
- Es sind mindestens zwei Organisationen aus verschiedenen Ländern beteiligt:
- eine entsendende Organisation (schickt Teilnehmende)
- eine aufnehmende Organisation (empfängt Teilnehmende)
- Eine Organisation darf pro Antragsfrist an höchstens fünf Anträgen beteiligt sein.
Länderkombinationen
- Aktivitäten innerhalb von EU-Ländern oder assoziierten Drittstaaten:
→ Alle beteiligten Organisationen sind in diesen Ländern ansässig. - Aktivitäten mit Nachbarländern, die nicht am Programm teilnehmen:
→ Mindestens eine Organisation stammt aus einem EU-Land oder assoziierten Drittstaat,
→ mindestens eine Organisation aus dem beteiligten Nachbarland.
Vorbereitender Besuch
- Der vorbereitende Besuch findet im Land der Organisation statt, die die Jugendbegegnung ausrichtet.
Teilnahmeberechtigt sind:
- Vertretende der teilnehmenden Organisationen
- Betreuungspersonen und Gruppenleitende
- junge Menschen
Förderfähige Länder
In unserer tabellarischen Übersicht sehen Sie, welche Länder innerhalb von Erasmus+-Projekten förderfähig sind.
Zu den förderfähigen Ländern
Prioritäten in Erasmus+
Wenn Sie ein Projekt planen, sollten Sie dabei die folgenden übergreifenden Themen berücksichtigen: Inklusion und Vielfalt; Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels; Digitaler Wandel; sowie Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement.
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