Jump to main content

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.jugendfuereuropa.de veröffentlichte Website von JUGEND für Europa (JfE).

Als öffentliche Stelle sind wir im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Ein vollständiger BITV‑Test nach BITV 2.0 wurde aufgrund des kürzlichen Website‑Launchs noch nicht durchgeführt.

2. Geplante Änderungen

Derzeit wird die Website inhaltlich und strukturell optimiert. Ein BITV-Selbsttest ist für Q3/2026 vorgesehen. Die Barrierefreiheitserklärung wird anschließend aktualisiert.

3. Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26.02.2026 erstellt.

4. Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpersonen

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie uns über die unten stehenden Kontaktmöglichkeit kontaktieren:

JUGEND für Europa

Nationale Agentur Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps
Godesberger Allee 142-148
D-53175 Bonn
Tel. +49 228 9506-0
oeffentlichkeitsarbeit@jfemail.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.