Fachkräftemobilitäten selbst können zwischen zwei (aufeinanderfolgenden) und 60 Tagen dauern, das Projekt von der Planung bis zur Nachbereitung drei bis 24 Monate.
Fachkräftemobilitäten sollen in dem Land stattfinden, in dem eine der am Projekt beteiligten Organisationen ihren Sitz hat. Wenn die Aktivität nicht an einen festen Ort gebunden ist, kann sie auch in mehreren dieser Länder stattfinden.
Wer kann teilnehmen?
- Mindestalter: 16 Jahre
- Die Teilnehmenden wohnen im Land ihrer entsendenden oder aufnehmenden Organisation.
- Bis zu 50 Teilnehmende können an jeder Aktivität im Projekt teilnehmen.
- Trainer*innen, Begleitpersonen und Moderator*innen zählen nicht als Teilnehmende. Sie können aber unter bestimmten Budgetpunkten unterstützt werden.
- An jeder Aktivität sind auch Teilnehmende aus dem Land der aufnehmenden Organisation beteiligt.
Wann kann meine Organisation mitmachen?
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt ist jede förderfähige Organisation, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist.
Wer kann als teilnehmende Organisation mitmachen?
Teilnehmende Organisationen können sein:
- Gemeinnützige Organisationen, Verbände, NGOs (inklusive Europäische Jugend-NRO)
- Öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene
- Gemeinwirtschaftliche oder kommerzielle Unternehmen, die soziale Verantwortung übernehmen
Diese Organisationen können in EU-Mitgliedstaaten, in assoziierten Drittstaaten oder in nicht-assoziierten Drittstaaten in der Nachbarschaft der EU ansässig sein.
Bedingungen für die Zusammenarbeit
- Mindestens zwei Organisationen aus verschiedenen Ländern sind beteiligt: eine entsendende und eine aufnehmende Organisation.
- Pro Frist darf eine Organisation höchstens bei fünf Anträgen beteiligt sein.
Teilnahmebedingungen nach Standort
- Aktivitäten innerhalb der EU oder mit assoziierten Drittstaaten: Alle teilnehmenden Organisationen sind in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Drittland ansässig.
- Aktivitäten mit nicht-assoziierten Drittstaaten in der Nachbarschaft der EU:
- Es ist mindestens eine Organisation aus der EU oder einem assoziierten Drittland beteiligt.
- Zusätzlich nimmt mindestens eine Organisation aus einem nicht-assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU teil.
Vorbereitender Besuch
- Der vorbereitende Besuch findet im Land einer aufnehmenden Organisation statt.
Teilnahmeberechtigt sind:
- Vertretende der teilnehmenden Organisationen
- Trainer*innen
- Moderator*innen
- Begleitpersonen
Förderfähige Länder
In unserer tabellarischen Übersicht sehen Sie, welche Länder innerhalb von Erasmus+-Projekten förderfähig sind.
Zu den Förderfähigen Ländern
Prioritäten in Erasmus+
Wenn Sie ein Projekt planen, sollten Sie dabei die folgenden übergreifenden Themen berücksichtigen: Inklusion und Vielfalt; Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels; Digitaler Wandel; sowie Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement.
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