02.04.2013

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 3.2.

Aktivitäten der globalen Zusammenarbeit im Jugendbereich werden 2013 verstärkt gefördert. Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf für die "Aktion 3.2. - Jugend in der Welt: Zusammenarbeit mit anderen Ländern als den Nachbarländern der Europäischen Union" gestartet.

Mit einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen lädt die Europäischen Kommission zur verstärkten Kooperation zwischen im Jugendbereich Tätigen aus Programmländern von JUGEND IN AKTION und anderen Ländern als den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union ein. Das übergreifende Ziel der Aufforderung ist eine Ergänzung der Entwicklungszusammenarbeit.

Im Hinblick darauf sollen beispielsweise die Mobilität von Jugendlichen und JugendarbeiterInnen sowie die Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen verbessert, aktive gesellschaftliche Teilhabe angeregt und der Austausch von Erfahrungen erleichtert werden. Langfristig werden so nachhaltige Partnerschaften zwischen Organisationen, die den Aufbau von Zivilgesellschaften unterstützen und stärken, angestrebt.

Priorität kommt Projekten zu, die den ständigen und jährlichen Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION am besten Ausdruck verleihen.

Förderfähige Antragsteller

Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen einzureichen. Dies können Organisationen folgender Art sein:

  • Nichtregierungsorganisationen (NRO);
  • öffentliche Einrichtungen auf regionaler oder lokaler Ebene;
  • nationale Jugendräte.

Die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Einreichung ihres Vorschlags seit mindestens zwei Jahren in einem Programmland von JUGEND IN AKTION amtlich registriert sein.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass jeder Antragsteller im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nur einen Projektvorschlag einreichen kann.

Förderfähige Aktivitäten

Die internationale Kooperation steht im Mittelpunkt dieses Projektaufrufs: Es müssen Partner aus mindestens vier verschiedenen Ländern beteiligt sein, damit ein Projekt förderfähig ist. Darunter müssen sich mindestens zwei Programmländer (mindestens ein EU-Mitgliedstaat) und zwei Partnerländer befinden.

Es werden ausschließlich Aktivitäten gefördert, die nicht gewinnorientiert sind und den Bereichen Jugend und nicht formale Bildung zugeordnet werden können.

Die Projekte müssen zwischen dem 1. Oktober 2013 und dem 31. Dezember 2013 anlaufen; die Projektlaufzeit beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 12 Monate.

Zulässige Partnerorganisationen

Bitte beachten Sie nochmals, dass ausschließlich gemeinnützige Organisationen aus den Programmländern förderfähig sind. Dahingegen kommen Organisationen mit Sitz in einem Partnerland als Partnerorganisationen für ein Projekt in Frage.

Eine Liste der zulässigen Partnerländer (Lateinamerika, Afrika, Karibischer Raum, Pazifischer Raum, Asien, Industrieländer) können Sie der offiziellen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen entnehmen.

Partnerorganisationen können in Programmländern und Partnerländern des Programms JUGEND IN AKTION ansässig sein. Dabei müssen Partnerorganisationen genauso wie die antragstellende Organisation gemeinnützig sein. Dies trifft auf Organisationen folgender Art zu:

  • Nichtregierungsorganisationen (NRO);
  • öffentliche Einrichtungen auf regionaler oder lokaler Ebene;
  • nationale Jugendräte.

Vergabekriterien

Förderfähige Anträge werden anhand folgender Kriterien beurteilt:

  • Relevanz des Projekts im Hinblick auf die Ziele und Prioritäten der Aufforderung (30 %)
  • Qualität des Projekts und der damit verbundenen Arbeitsmethoden (50 %)
  • Profil und Anzahl der in das Projekt eingebundenen TeilnehmerInnen und Träger (20 %).

Finanzrahmen

Für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen insgesamt 3.000.000 Euro zur Verfügung.

Die Finanzhilfe der Agentur darf 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts nicht übersteigen. Dabei beträgt der Gesamtbetrag der Förderung für ein Projekt höchstens 100 000 Euro.

Frist für die Einreichung von Anträgen

Projektanträge werden ausschließlich berücksichtigt, wenn sie mit Hilfe des offiziellen elektronischen Antragsformulars übertragen wurden. Darüber hinaus müssen weitere Unterlagen wie bspw. eine ausführliche Beschreibung des Projekts und ein ausgeglichener Finanzplan vorgelegt werden. Eine detaillierte Auflistung der erforderlichen Dokumente hat die Europäische Kommission auf einer Checkliste zusammengestellt.

Das vollständig ausgefüllte elektronische Antragsformular ist bis spätestens 14. Mai 2013 um 12.00 Uhr mittags (mitteleuropäische Zeit) einzureichen.

Zudem muss eine Papierfassung des elektronischen Antrags bis zum 14. Mai 2013 an folgende Adresse gesendet werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion" - EACEA/10/13
BOUR, 4/029
Avenue du Bourget, 1
BE - 1140 Brüssel

Die Anträge müssen eingereicht werden entweder

  • per Post (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • durch einen Expresskurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs beim Kurierdienst - dem Antragsformular muss eine Kopie der Originalempfangsbestätigung beigefügt werden).

Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden:

http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2013/call_action_3_2_en.php

Ansprechpartner

Etwaige Fragen richten Sie bitte an: eacea-p6@ec.europa.eu

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(Quelle: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur)

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