30.11.2018

Erasmus+ ab 2021: Förderprogramm und Instrument für die jugend- und bildungspolitische Zusammenarbeit in Europa

Der EU-Rat hat seinen Standpunkt zum Programm Erasmus+ für den Zeitraum 2021-2027 festgelegt. Um den inklusiven Ansatz des Nachfolgeprogramms hervorzuheben, hat der Rat sich dafür ausgesprochen, das "Plus" im Namen beizubehalten.

Mit der vorgeschlagenen Verordnung (partielle allgemeine Ausrichtung) wird das Angebot an Lernmöglichkeiten in Europa und darüber hinaus auf mehr Menschen im Vergleich zum jetzigen Zeitpunkt ausgeweitet. Bei der Einigung wurden die Haushaltsaspekte des Verordnungsentwurfs ausgespart, da die endgültigen Beträge vom Ergebnis der Beratungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen abhängen. Die Budgetansätze in der Ratsposition sind daher in Klammern gesetzt. Dies betrifft insbesondere auch die Frage, ob und wie „DiscoverEU“  Teil des Nachfolgeprogramms werden kann. Für den Jugendbereich sind im Moment 10,3% des Gesamtbudgets (30 Mrd Euro) vorgesehen. Grundlage für den Standpunkt des Rates bildete der Vorschlag der EU-Kommission vom Mai 2018 (siehe NEWS).

Das Programm Erasmus+ spielt eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung eines Europäischen Bildungsraums. Auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2017 haben die Führungsspitzen der EU dazu aufgerufen, Mobilität und Austausch zu verstärken, und zwar auch durch ein wesentlich gestärktes, inklusives und erweitertes Programm Erasmus+ (siehe NEWS). Auch als Instrument zur Unterstützung der neuen EU-Jugendstrategie ist das Programm - zusammen mit dem Europäischen Solidaritätskorps (siehe NEWS) - ein wesentlicher Faktor. Die Ausgestaltung des Nachfolgeprogramms gibt hierauf folgende Antwort:

  • Einer Rekordzahl von Menschen wird die Möglichkeit zur Lernmobilität angeboten;
  • der Zugang für junge Menschen mit geringeren Chancen wird erleichtert;
  • der Zugang für kleine und lokale Organisationen wird erleichtert;
  • der inklusive Charakter des Programms, der alle Lernkontexte - formal, nichtformal und informell - erfasst, wird bewahrt,
  • Fördermöglichkeiten für die aktive Teilhabe junger Menschen an politischen Prozessen und Entscheidungen werden gestärkt.

Im Vergleich der jugendrelevanten Abschnitte der Ratsposition zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission, fallen vor allem folgende Unterschiede ins Auge:

  • Deutlichere Betonung der Bedeutung von Jugendarbeit (Erwägungsgrund (12), Artikel 3, Absatz 2 b);
  • Betonung, dass virtuelle Mobilität als Ergänzung physischer Mobilität gefördert werden soll (Erwägungsgrund (16));
  • Festlegung, dass mindestens 75% des Förderbudgets dezentral durch Nationale Agenturen verwaltet werden sollte und dass Mobilität und Partnerschaften darunter fallen sollen((Erwägungsgrund (19));
  • Betonung der Notwendigkeit einer starken Lerndimension und der Unterstützungsangebote für junge Menschen (Erwägungsgrund (22));
  • Die Zielsetzungen „Stärkung einer europäischen Identität und Bürgerschaft“ sowie „Qualität und Inklusion“ in der Lernmobilität werden gestärkt, (Artikel 3, Abs. 1-2), eine Begriffsdefinition für „Europäische Bürgerschaft“ und „Inklusion“ wird nicht geboten;
  • In den Programmzielen wird explizit auf den nötigen europäischen Mehrwert der Aktivitäten verwiesen (Artikel 3, Abs. 1).;
  • Möglichkeiten des Fremdsprachenlernens als zu unterstützende Maßnahme im Jugendkapitel (Kapitel III).

Nächste Schritte

Die vom Rat erzielte Einigung wird als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dienen. Das Parlament bereitet zurzeit seinen eigenen Standpunkt vor (siehe NEWS). Der Beschluss über die Mittelzuweisungen für Erasmus+ für die Jahre 2021 bis 2027 kann erst gefasst werden, wenn Einvernehmen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen besteht.

(JUGEND für Europa)

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