13.11.2018

Das Europäische Parlament bereitet seine Position zur nächsten Erasmus+-Programmgeneration (2021-2027) vor

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zum zukünftigen EU-Bildungsprogramm Erasmus+ (2021-2027) am 30. Mai 2018 vorgestellt. JUGEND für Europa schaute sich insbesondere den Teil zum Jugendkapitel an.

Der Berichterstatter Milan Zver MdEP des federführenden Ausschusses CULT (Kultur und Bildung) des Europäischen Parlaments hat am 16.10.2018 einen Entwurf für einen Bericht zum Vorschlag der Europäischen Kommission (siehe NEWS) vorgelegt. Zver begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission dezidiert und lobt den Fokus auf Kontinuität, wie beispielsweise die Beibehaltung der Programmstruktur, und auch notwendige Verbesserungen. Alle vorgestellten Änderungsanträge sind konstruktiven und unterstützenden Charakters, sollen aber auch hervorstreichen, dass sich die Erfolgsquoten des nächsten Erasmus(+)-Programms zweifelsohne verbessern müssen. 

Das Plus in Erasmus+ soll bleiben
Aus Gründen der Kontinuität und auch der Sichtbarkeit der hochschulfremden Programmbereiche von Erasmus+, empfiehlt Berichterstatter Zver den Programmnamen Erasmus+ beizubehalten und nimmt somit eine Forderung aus dem Jugendbereich auf. Die Europäische Kommission hatte das Plus (+) gestrichen.

Ohne Verdreifachung des Budgets geht es nicht
Im Vorfeld hatte das Europäische Parlament bereits mehrfach eine Verdreifachung des Programmbudgets gefordert, die Zver im Entwurf wieder aufnimmt. Die vorgeschlagene Budgetsteigerung von real 93% sei unzureichend angesichts der Zielsetzung des neuen Programms, in dem die Anzahl der Teilnehmer / -innen verdreifacht, die Inklusion breitflächig gestärkt und drei neue Initiativen aus dem Stand zum Erfolg gebracht werden sollen, wie z. B. DiscoverEU.

Auch wichtig ist, dass der Entwurf eine Festsetzung der Finanzausstattung für die gesamte Laufzeit des Programms fordert, mit einer deutlichen Aufstockung des Jahreshaushaltes 2021, im Vergleich zu den Jahren 2014-2020. Das Haushaltsprofil für die Folgejahre 2022-2027 soll danach einem linearen und schrittweisen Zuwachs folgen. Auch dieser Änderungsvorschlag nimmt Kernforderungen aus dem Jugendbereich auf. Für das Jugendkapitel werden 10,3% der finanziellen Ausstattung des gesamten Programmes vorgeschlagen.

Inklusion muss deutlicher gestärkt werden
Der Entwurf schlägt vor, Inklusion viel stärker zu fördern als dies im Vorschlag der Kommission vorgesehen ist. Gefordert wird ein eigenständiges Kapitel innerhalb des Gesetzestextes inklusive einer Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine auf nachvollziehbaren Kriterien basierende Inklusionsstrategie auszuarbeiten. Der Begriff „Menschen aus benachteiligten Verhältnissen“ soll den im Kommissionsvorschlag angewandten Begriff “Menschen mit geringeren Chancen“ ersetzen. Inklusion soll auch Menschen mit Behinderungen und anderen besonderen Bedürfnissen inkludieren. Nach Ablauf des Programmzyklus 2027 müssen alle in der Lage sein zu messen, ob Erasmus(+) wirkliche Inklusion ermöglicht hat. Abschließend fordert er, physische Mobilität mit virtueller Lernmobilität zu komplementieren.

Vereinfachung
Eine Reihe von Änderungsvorschlägen zielt drauf ab, die Antragsstellung und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und Mobilität zu fördern. Gemeinsame Standards für Anträge und Evaluierungen sollen gestärkt und Indikatoren, mit denen die Vereinfachung des Programmmanagements gemessen werden kann, eingeführt werden.  Bis zum 30. Juni 2024 soll die Europäische Kommission ein entsprechendes mehrsprachiges und zentrales Tool für das Programm zur Verfügung stellen.

Zivilgesellschaft besser einbinden
Zusammen mit dem Netzwerk der Nationalen Agenturen sollen regelmäßige Treffen organisiert werden, um eine kohärente Umsetzung des Programms in allen Mitgliedsstaaten und Partnerländern zu erreichen.

Synergien mit dem Europäischen Solidaritätskorps (ESK)
Das zukünftige EU-Jugendprogramm sollte Synergien mit diesem neuen EU-Programm erzielen, zumal das ESK aus dem Erasmus+ Jugendkapitel (JUGEND IN AKTION) entstanden ist.

DiscoverEU
Das Europäische Parlament hat sich im Entstehungsprozess zur Initiative als deutlicher Unterstützer gezeigt, diese Haltung spiegelt sich auch im Berichtsentwurf wider. Zur Initiative sagt der Vorschlag, dass sie, sofern sie denn lernorientiert ist, „jungen Menschen die Möglichkeit [bietet], die Europäische Union in all ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt zu entdecken und durch eine nichtformale oder informelle Bildungsaktivität wichtige soziale Kompetenzen wie Kommunikation, Teamarbeit, Kreativität und Problemlösung zu entwickeln.”

Abschließend hinzuzufügen wäre, dass das die jährlichen Arbeitsprogramme des Programmes mit delegierten Rechtsakten, nicht Durchführungsrechtsakten, angenommen werden sollen. Dadurch soll unter anderem das Kontrollrecht des Europäischen Parlaments gewährleistet werden.

Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren kann der Vorschlag der Europäischen Kommission vom Europäischen Parlament angenommen oder geändert werden. Der Rat der EU beschließt seinerseits einen eigenen Standpunkt oder macht sich die Position des Parlaments zu eigen. Einigen sich Rat und Parlament nicht, kommt es zu interinstitutionellen Verhandlungen (informeller Trilog), bei denen ein Kompromiss gesucht wird. Das erneuerte Erasmus(+)-Programm könnte noch vor der 9. Europawahl, vom 23. bis zum 26. Mai 2019, in Gesetzesform gegossen werden. 

Eine Übersicht über das Gesetzgebungsverfahren können Sie über den folgenden Link aufrufen (Link).

(JUGEND für Europa)

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