24.09.2018

Bundesrat bezieht Stellung zum Erasmus+ Nachfolgeprogramm

In ihrer Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission fordert die Länderkammer dazu auf, die wesentlichen Grundsätze des aktuellen Programms beizubehalten und setzt auf eine behutsame Fortentwicklung.

Die EU-Kommission hatte Ende Mai ihren Vorschlag für die nächste Generation des Jugend- und Bildungsprogramms vorgelegt (siehe NEWS).

Der Bundesrat begrüßt in seinem Beschluss vom 21. September 2018 den Vorschlag und die damit einhergehenden Verbesserungen. Das Programm trage erheblich zur Bildung eines europäischen Zusammengehörigkeitsgefühls bei und habe einen klaren europäischen Mehrwert. Unterstützt wird auch die angestrebte Verdoppelung der finanziellen Mittel für das Programm ab 2021 und den Anspruch, das Programm künftig inklusiver zu gestalten.

Die Länder unterstützen die geplante Einführung neuer und flexiblerer Formate (zum Beispiel Kurzzeit- und Gruppenmobilität) in allen Bildungsbereichen; den inklusiveren Ansatz, gemäß dem gezielter mehr Menschen verschiedener Altersstufen mit unterschiedlichem kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund erreicht werden sollen; die Teilnahme von Drittstaaten in allen Teilen des Programms; die Möglichkeit, weiterhin mehrere nationale Agenturen mit der sektorspezifischen Programmdurchführung beauftragen zu können und die angekündigte Vereinfachung des Antrags- und Berichtsverfahrens.

Der Bundesrat mahnt hinsichtlich der zugleich angestrebten Verdreifachung der Teilnehmendenzahl an, dass die qualitätsgesicherte physische Mobilität weiterhin Kern des Programms bleiben muss. Virtuelle Mobilität könne, so die Meinung der Bundesländer, den Austausch erleichtern, sollte aber in den verschiedenen Formaten stets auch mit physischer Mobilität verbunden sein.

Insbesondere für den Jugendbereich wesentliche Forderungen lauten:

  • Der Bundesrat empfiehlt die weitere Stärkung der europäischen Dimension und sozialen Inklusion auch durch vermehrte sektorübergreifende Projektmöglichkeiten, wie zum Beispiel zwischen dem Schul- und Jugendbereich, dem Schul-und Hochschulbereich sowie dem Jugend- und Sportbereich.
  • Basierend auf den Erfahrungen aus der aktuellen Programmperiode sowie auf den mit der Budgetverdoppelung geweckten Erwartungen hält der Bundesrat es zur Erhöhung der Teilnehmendenzahl für erforderlich, das Jahresbudget im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr gleich zu Beginn des kommenden Programmzeitraums stärker zu steigern als in den letzten Jahren des Programmzeitraums. Insbesondere im Übergang von 2020 auf 2021 muss es zu einer erkennbaren Steigerung kommen.
  • Der Bundesrat hält insbesondere die Vereinfachung der Verwaltungs- und Antragsverfahren einschließlich der Wiedereinführung der Förderung von „vorbe-reitenden Besuchen“ zur Antragsplanung für essentiell, weil der hohe Verwaltungsaufwand bislang ein erheblicher Grund für fehlendes Interesse an der Teilnahme am Programm war und deshalb insbesondere viele kleinere Einrichtungen und benachteiligte Teilnehmende nicht erreicht werden konnten.
  • Der Bundesrat empfiehlt die stärkere Berücksichtigung von existierenden lokalen Einrichtungen der Jugendarbeit als Antragsberechtigte.
  • Zur Einbindung von „DiscoverEU“ sind weitere konkrete Erläuterungen seitens der Kommission unerlässlich, insbesondere zum bildungspolitischen Mehrwert der Initiative.

Den Beschluss finden Sie als PDF-Dokument auf den Internetseiten des Bundesrates.

(JUGEND für Europa)

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