22.11.2017

EU-Jugendministerrat beschließt Standpunkt zum Europäischen Solidaritätskorps

In seiner Sitzung am 20. November in Brüssel hat sich der EU-Jugendministerrat auf eine Position zu dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Rechtsrahmen zum Europäischen Solidaritätskorps verständigt. Damit ist das Programm nicht verabschiedet, sondern nur der nächste Schritt in den Verhandlungen gegangen worden. Ende Januar wird das Europäische Parlament seine Haltung abstimmen.

In den meisten Punkten besteht große Einigkeit zwischen der Kommission und dem Rat. An verschiedenen Stellen hat der Rat auch noch andere Akzente als die Kommission gesetzt. Die weiteren Verhandlungen werden zeigen, ob diese in der Form bestehen bleiben.

Ein eigenständiges EU-Jugendprogramm für solidarisches Engagement

Der Rat begrüßt die Einführung eines neuen EU-Jugendprogramms mit eigener Rechtsgrundlage und stimmt mit folgenden Elementen überein:

  • Freiwilligentätigkeiten, Praktika, Jobs, Solidaritätsprojekte und Netzwerkaktivitäten sollen im Rahmen des Programms gefördert werden,
  • 80% des Budgets soll der Förderung von Freiwilligenaktivitäten und Solidaritätsprojekten und 20% der Förderung von Beschäftigungsaktivitäten zugutekommen,  
  • es sollen sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Solidaritätsaktivitäten ermöglicht werden,
  • Rahmung, Begleitung und Qualitätssicherung sollen, wie von der Kommission vorgeschlagen, erfolgen,
  • die Programmverwaltung soll in erster Linie dezentral erfolgen und von den Nationalen Agenturen Erasmus+ JUGEND IN AKTION umgesetzt werden,
  • in Erasmus+ vorhandenen Strukturen und Verfahren sollen übernommen werden.

Ein inklusives Programm über die EU-Grenzen hinaus

Der Jugendministerrat gibt dem Programm eine sehr viel stärkere europäische Dimension als die Kommission. Alle geförderten Aktivitäten im Europäischen Solidaritätskorps – auch die nationalen -sollen einen europäischen Mehrwert aufzeigen bzw. einen Bezug zu Europa beinhalten.

Darüber hinaus sieht der Rat die Einbeziehung von jungen Menschen mit erhöhtem Förderbedarf als eine Priorität des Programms. Hierzu soll der Rechtsvorschlag konkrete Maßnahmen, wie zusätzliche Trainings, Mentoring oder eine spezifische finanzielle Unterstützung vorsehen.

Eine Verbindung zwischen dem Europäischen Solidaritätskorps und jugendbezogenen politischen Strategien (EU-Jugendstrategie) sowie Anerkennungsinstrumenten (Youthpass) auf europäischer Ebene soll hergestellt werden.

Zudem adressiert der Rat drei Punkte, die aktuell im Vorschlag der Kommission besonders strittig sind. Der Rat setzt hier folgende Akzente:  

  • die Fokussierung auf Solidaritätsaktivitäten ohne eine Festlegung von Bereichen, in denen diese stattfinden können,
  • maximal 20% des Gesamtbudgets darf für nationale Aktivitäten verwendet werden,
  • der geografische Rahmen für Freiwilligenaktivitäten soll mit Erasmus+ JUGEND IN AKTION übereinstimmen. Alle Mitgliedstaaten, Beitrittsländer, EFTS Länder, Partnerländer und ggf. auch die Schweiz sollen sich am Programm beteiligen können.Die Kommission hat bereits in der Sitzung die konstruktive Prüfung dieser Forderung angekündigt.

Letzteres hat zu Folge, dass sämtliche grenzüberschreitenden Freiwilligentätigkeiten in das Europäische Solidaritätskorps verlagert werden. Sämtliche Mittel des Europäischen Freiwilligendienstes aus Erasmus+ würden folglich in die Rechtsgrundlage des Europäischen Solidaritätskorps übertragen werden. Damit würde die budgetäre Ausstattung des Programms auf rund 433 Millionen € erhöht werden. Nicht zuletzt sieht die Position des Rates nicht vor, dass das Programm aus anderen Haushaltspositionen der EU finanziert wird. Es soll kein „frisches Geld“ geben. Dies führte dazu, dass der Beschluss nicht einstimmig angenommen wurde. Italien hat diesen aufgrund fehlender Forderungen für "frisches Geld" abgelehnt.

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