15.05.2015

Leistungsverbesserungen bei Waisenrenten – Neuregelung für internationale Dienste

Bundestag und Bundesrat haben Verbesserungen beim Waisenrentenrecht zugestimmt. Auch internationale Freiwilligendienste wie der Europäische Freiwilligendienst führen ab dem 1. Juli zu einem Anspruch auf Waisenrente.

Ab dem 1. Juli 2015 haben mehr volljährige Waisen einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zukünftig können auch Freiwillige aus internationalen Diensten Waisenrente erhalten, wenn die Dienste nach dem Einkommensteuerrecht kindergeldberechtigt sind. Hierunter fällt der Europäische Freiwilligendienst.

Wichtig: Diejenigen volljährigen Waisen, die vom erweiterten Kreis der Freiwilligendienste profitieren und einen Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente haben, müssen diese beantragen.

Gleichzeitig tritt eine weitere Leistungsverbesserung in Kraft: Ab dem 1. Juli entfällt bei volljährigen Waisen die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente.

Die Zahlung der Waisenrente erfolgt in der Regel längstens bis zum 27. Lebensjahr.

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Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung...

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