17.12.2021

Erasmus+ Jugend: Was ist neu in 2022?

Im Herbst 2022 startet mit "DiscoverEU – Inklusionsaktion" ein neues dezentrales Förderformat. Was gibt es ansonsten an Neuerungen im kommenden Jahr? Wir haben sie Ihnen zusammengestellt.

Für Erasmus+ Jugend stehen in Deutschland rund 32 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die 2021 eingeführten Förderformate werden fortgeführt. Dies sind Jugendbegegnungen, Mobilitätsprojekte für Fachkräfte der Jugendarbeit sowie Jugendpartizipationsprojekte (in der Leitaktion 1) und Kooperationspartnerschaften sowie Small-Scale Partnerships (in der Leitaktion 2).

Bestehen bleiben auch die vier Programmprioritäten von Erasmus+:

  • Inklusion und Vielfalt,
  • Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaziele,
  • Partizipation junger Menschen sowie
  • Digitaler Wandel.

Neues Format ab Herbst: DiscoverEU – Inklusionsaktion

Neu eingeführt wird 2022 eine „DiscoverEU – Inklusionsaktion“. Im Rahmen dieses Formats in der Leitaktion 1 sollen junge Menschen mit geringeren Chancen die Möglichkeit erhalten, gleichberechtigt mit Gleichaltrigen an DiscoverEU teilzunehmen.

Eine erste dezentrale Antragsrunde wird im Oktober 2022 gestartet. Organisationen wie informelle Gruppen junger Menschen können erste Anträge im Oktober 2022 bei JUGEND für Europa einreichen.

Über die genaue Umsetzung der Inklusionsaktion wird JUGEND für Europa in den kommenden Monaten laufend informieren.

Antragstellung in der Leitaktion 1

In Erasmus+ Jugend gibt es 2022 zwei Wege, um Projekte in der Leitaktion 1 zu beantragen: Die Akkreditierung und das Einzelantragsverfahren. Träger, die neu ins Akkreditierungsverfahren einsteigen und 2022 einen Budgetantrag stellen wollen, müssen ihren Akkreditierungsantrag bis Ende 2021 bei JUGEND für Europa einreichen.

Beide Verfahren schließen sich gegenseitig aus, d.h. akkreditierte Träger können in Leitaktion 1 keine Einzelanträge mehr stellen.

Akkreditierungsverfahren

In diesem Verfahren beantragen Träger einmalig eine Akkreditierung, die für die gesamte Programmlaufzeit bis 2027 Gültigkeit hat. Anschließend können sie einmal jährlich wesentlich vereinfacht über einen Budgetantrag Mittel für ihre Projekte beantragen.

Um 2022 einen Budgetantrag stellen zu können, müssen Träger ihre Akkreditierungsanträge bis zum 31.12.2021 bei JUGEND für Europa einreichen.

Die Frist für die Einreichung des Budgetantrags für akkreditierte Organisationen ist dann der 23. Februar 2022 um 12:00 Uhr für Projekte, die am 1. Juni desselben Jahres beginnen.

2022 wird das Antragsformular für Akkreditierungen voraussichtlich erst im Mai freigeschaltet. Die Anträge können dann bis zum 19. Oktober 2022 übermittelt werden. Ein erster Budgetantrag kann dann im Frühjahr 2023 eingereicht werden.

Einzelantragsverfahren

Die Termine für das Einzelantragsverfahren sind:

  • 23. Februar 2022, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.06. und 31.12.2022
  • 04. Oktober 2022, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.01. und 31.05.2023

Antragstellung in der Leitaktion 2

In der Leitaktion 2 wird es zwei Antragsfristen für die beiden Formate "Kooperationspartnerschaften" und "Small-Scale Partnerships" geben.

Die Termine für 2022 sind:

  • 23. März 2022, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.09.2022 und 31.12.2022
  • 04. Oktober 2022, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.01.2023 und 31.08.2023

Anpassungen in der Programmumsetzung

Folgende Neuerungen aus dem Programmhandbuch ergeben sich für die Leitaktionen 1 und 2 in Erasmus+ Jugend.

Leitaktion 1

  • Bei Jugendbegegnungen muss jede nationale Gruppe aus wenigstens vier Personen bestehen.
  • An den Vorbereitenden Planungsbesuchen können neu zwei Personen pro Organisation teilnehmen, bei Jugendbegegnungen unter der Voraussetzung, dass es sich bei der zweiten Person um einen jungen Menschen handelt.
  • Die Reisekostenpauschalen werden erst ab einer Entfernung von mindestens zehn Kilometern gewährt. Moderator*innen und Trainer*innen sind hier ebenfalls förderfähig.
  • Bei den Jugendpartizipationsprojekten können hohe Reisekosten nun ebenfalls wie in den anderen Formaten der Leitaktion 1 über Außergewöhnliche Kosten beantragt werden.

Leitaktion 2

  • Eine Teilnahme von Belarus an Kooperationspartnerschaften ist ausgeschlossen. Für die Beteiligung anderer nicht mit dem Programm assoziierter Drittländer muss weiterhin der besondere Mehrwert ihrer Beteiligung dargelegt werden.
  • Die Fördersystematik der Kooperationspartnerschaften verändert sich. Sie werden nicht mehr im Bausteinprinzip gefördert, sondern mit Projektpauschalen. Je nach Umfang der Vorhaben wählen Träger die passende Pauschale (120.000,-, 250.000,- oder 400.000,- Euro).
  • Im Zusammenhang mit der Änderung der Fördersystematik entfallen auch die vorgegebenen Aktivitätsformen wie z.B. Unterrichts-, Ausbildungs- und Lernaktivitäten. Stattdessen beschreiben und begründen die antragstellenden Organisationen ihre Aktivitäten im Antrag.   

Alle ausführlichen Informationen zum EU-Programm Erasmus+ Jugend finden Sie wie gewohnt auf unserer Programmseite www.erasmusplus-jugend.de.

(JUGEND für Europa)