Unsere Partner in Deutschland

JUGEND für Europa ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragt, das EU-Programm JUGEND IN AKTION in Deutschland umzusetzen.

Bei IJAB e.V. ist JUGEND für Europa angesiedelt. Und der nationale Beirat begleitet und berät JUGEND für Europa im Auftrag des Bundesministeriums bei der fachlichen Umsetzung des Programms.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat JUGEND für Europa mit der Umsetzung des EU-Programms JUGEND IN AKTION beauftragt. Es zeichnet sich gegenüber der EU-Kommission dafür verantwortlich, dass die Nationalagentur ihre Aufgabe in aller formalen und inhaltlichen Sorgfalt erfüllt.

Das BMFSFJ entscheidet nicht über eingereichte Projektanträge, wirkt aber an der Meinungsfindung im Evaluationskomitee mit. Die fachliche Zuständigkeit für die Nationalagentur liegt in der Abteilung 5 "Teilhabe junger Menschen" beim Referat 505.

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IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.

JUGEND für Europa ist seit 1989 bei IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.angesiedelt.

Aufgabe des IJAB e.V. ist die Förderung der internationalen Jugendarbeit und der jugendpolitischen Zusammenarbeit, um das gegenseitige Verständnis junger Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen zu erweitern, ihre Beziehungen zueinander zu festigen und um Vorurteile abzubauen.

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Nationaler Beirat

Um das EU-Programm JUGEND IN AKTION in Deutschland fachlich zu begleiten, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Nationalen Beirat eingesetzt.

Der Beirat tagt zweimal im Jahr in Bonn. Er soll Empfehlungen zur Durchführung des Programms JUGEND IN AKTION in Deutschland und für die Verhandlungen im EU-Programmausschuss erarbeiten.

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Netzwerk JUGEND für Europa

Ein EU-Programm setzt man nicht alleine um. Mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen unterstützen uns in Deutschland folgende Gruppen, Organisationen sowie Einzelpersonen...

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