16.05.2012

Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.3

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 4.3 - Unterstützung für die Mobilität von Jugendbetreuern".

Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, die Mobilität und den Austausch von Jugendbetreuern zu unterstützen, um ihnen den Erwerb neuer Fähigkeiten und Kompetenzen zu ermöglichen und damit ihr Profil als Fachkräfte im Jugendbereich abzurunden. Durch die Förderung langfristiger, grenzüberschreitender Lernerfahrungen von Jugendbetreuern soll mit dieser neuen Aktion zudem die Kapazität der mit dem Projekt verbundenen Strukturen aufgebaut werden, die von den Erfahrungen und der Sichtweise von Jugendbetreuern aus einem anderen Umfeld profitieren.

Die Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:

  • Jugendbetreuern die Möglichkeit zu verschaffen, in einem anderen Arbeitsumfeld im Ausland zu arbeiten;
  • ein besseres Verständnis der europäischen Dimension der Jugendarbeit zu entwickeln;
  • die beruflichen, interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen von Jugendbetreuern zu verbessern;
  • Erfahrungsuastausch und Ansätze zur Jugendarbeit und nicht formaler Bildung in Europa zu fördern;
  • zur Entwicklung stärkerer und qualitativ hochwertigerer Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen in Europa beizutragen;
  • die Qualität und die Rolle der Jugendarbeit in Europa zu stärken.

Priorität kommt Projekten zu, die den ständigen und jährlichen Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION am besten Ausdruck verleihen.

Förderfähige Bewerber

Vorschläge können nur von gemeinnützigen Organisationen eingereicht werden. Dabei kann es sich handeln um::

  • Nichtregierungsorganisationen (NRO);
  • auf europäischer Ebene im Bereich der Jugend tätige Organisationen (ENRO), die mindestens in acht am Programm teilnehmenden Ländern Mitgliedsorganisationen haben;
  • öffentliche Einrichtungen auf regionaler oder lokaler Ebene.

Dies gilt sowohl für die Antragsteller als auch für die Partnerorganisationen.

Die Antragsteller müssen bei Ablauf der Frist für die Einreichung der Vorschläge seit mindestens zwei
Jahren in einem der Programmländer offiziell registriert sein.

An den Projekten müssen zwei Partner in solider Partnerschaft aus zwei verschiedenen Programmländern beteiligt sein, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss und als entsendende oder aufnehmende Organisation des/der Jugendbetreuer(s) am Projekt beteiligt ist.

Förderfähige Aktivitäten und Vorschläge

Das Projekt muss Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und nichtformale Bildung betreffen.

Die Projekte müssen zwischen dem 1. November 2012 und dem 01. April 2013 anlaufen. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens zwölf Monate. Die Laufzeit der Aktivitäten beträgt mindestens zwei Monate und höchstens sechs Monate.

Teilnehmer bei den Vorschlägen müssen professionelle Jugendarbeiter sein, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in einem der Länder des Programms haben.

Sowohl entgeltlich beschäftigte Arbeitnehmer als auch ehrenamtlich Tätige bei Nichtregierungsorganisationen oder lokalen oder regionalen öffentlichen Einrichtungen, die im Bereich der Jugend tätig sind, können teilnehmen. Es gibt keine Altersbeschränkung für die Teilnehmer.

Um sowohl für den/die einzelnen Teilnehmer als auch für die entsendenden und aufnehmenden Organisationen den größtmöglichen Nutzen aus dieser Mobilitätsmaßnahme sicherzustellen, ist eine einschlägige und dokumentierte Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren im Bereich der Jugendarbeit erforderlich.

Gewährungskriterien

Förderfähige Anträge werden anhand folgender Kriterien beurteilt:

  • Relevanz des Projekts für die Ziele und Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION und der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (25 %)
  • Qualität des Projekts und der damit verbundenen Arbeitsmethoden (60 %)
  • Profil und Anzahl der in das Projekt eingebundenen Träger/Teilnehmer (15 %).

Finanzrahmen

Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf 1.000.000 Euro veranschlagt.

Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe beträgt höchstens 25.000 Euro.

Frist für die Einreichung von Anträgen

Das ordnungsgemäß ausgefüllte elektronische Antragsformular ist bis spätestens 3. September 2012, 12.00 Uhr (mittags, Brüsseler Zeit) einzureichen.
Eine Papierfassung des Antrags ist ebenfalls bis spätestens 3. September 2012 an folgende Anschrift zu senden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Programm „Jugend in Aktion" - EACEA/15/12
BOUR 4/029
Avenue du Bourget 1/ Bourgeatlaan 1
1140 Bruxelles / Brussel
BELGIQUE / BELGIË

Die Anträge müssen eingereicht werden entweder

  • per Post (es gilt das Datum des Poststempels) oder
  • durch einen Expresskurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs beim Kurierdienst - dem Antragsformular muss eine Kopie der Originalempfangsbestätigung beigefügt werden).

Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2012/call_action_4_3_en.php

Ansprechpartner

Etwaige Fragen richten Sie bitte an: eacea-p6@ec.europa.eu

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