27.10.2011

Nur noch drei Antragsfristen 2012

Die Reduzierung der Antragsfristen für JUGEND IN AKTION bringt auch veränderte Projektstarttermine mit sich.

Das sind voraussichtlich die Antragsfristen im EU-Programm JUGEND IN AKTION für 2012, gültig für alle Aktionen :

1.2. mit Projektbeginn 01.05 - 31.10.

1.5. mit Projektbeginn 01.08. - 31.01.

1.10. mit Projektbeginn 01.01. - 30.06.

Die Angaben verstehen sich vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung durch das Programmkomitee, das Ende des Jahres in Brüssel tagen und alle Richtlinienänderungen beschließen wird, dessen Zustimmung aber als sicher vorausgesetzt werden kann.

Interessensbekundungen im Europäischen Freiwilligendienst können weiterhin laufend und unabhängig von den Antragsfristen eingereicht werden.

Über weitere Änderungen werden wir Sie zeitnah informieren.

Kommentare

  • Franziska143

    29.10.19 14:31

    Antragsfristen

    Die Info lässt viele Fragen offen, da die 3 Projektdaten sich teilweise überschneiden und die Jahreszahl fehlt. Handelt es sich um Projekte 2013

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