Eine Frage der Ehre: Gemeinsame europäische Zielsetzungen für freiwillige Aktivitäten von Jugendlichen
Was sind „Freiwilligentätigkeiten von Jugendlichen“? Eigentlich geht es mit dieser Frage schon los, wenn auf EU-Ebene zwischen den Mitgliedstaaten darüber nachgedacht wird, wie diese gefördert werden können. Dass man genau das will, zumindest darin ist man sich einig. Immerhin legten die für Jugend zuständigen Minister und Ministerinnen im Jahr 2004 „Gemeinsame Zielsetzungen für freiwillige Aktivitäten von jungen Menschen“ fest.
Im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) bedeuten diese Beschlüsse, dass die Mitgliedstaaten in Politikfeldern, die sie als besonders wichtig erachten, Maßnahmen ergreifen, um gemeinsame Ziele zu erreichen, gegenseitig Erfahrungen austauschen und sich regelmäßig Rechenschaft über das Erreichte geben. Für den Bereich „freiwillige Aktivitäten von jungen Menschen“ setzten sie sich vier Ziele mit jeweils zwei bis sechs Aktionsfeldern.
Definitionssache
Aber noch einmal zurück zu den „Freiwilligentätigkeiten“. Denn bevor die ohnehin sehr unterschiedlichen Strukturen und Instrumente in den Mitgliedstaaten betrachtet werden können, muss klar gemacht werden, wovon die Rede ist. Das versuchte die Kommission, indem sie im Vorfeld des Ministerbeschlusses in einer Mitteilung[1] einige Definitionen vorgab:
- Freiwillige Aktivitäten oder „Freiwilligentätigkeiten“ (voluntary activities) sind alle Arten freiwilligen Engagements. Diese sind charakterisiert durch folgende Aspekte: Sie sind für alle zugänglich, unbezahlt, freiwillig, beinhalten einen nicht-formalen Bildungsanspruch und haben einen sozialen bzw. gemeinnützigen Wert. In Deutschland deckt diese Definition viele Aktivitäten im Bereich der Jugend- und Jugendverbandsarbeit ab.
- Freiwilliger Dienst (voluntary service) ist ein Teilbereich freiwilliger Aktivitäten, findet allerdings nur innerhalb eines festgelegten Zeitraums statt, mit klaren Zielen, Inhalten, Aufgaben, Strukturen und Rahmensetzungen, mit einer angemessenen Betreuung und Sozialschutz. Diese Definition entspricht dem, was wir in Deutschland und Europa als Ehrenamt oder bürgerschaftliches Engagement kennen.
- Als Civic Service wird ein freiwilliger Dienst definiert, der vom Staat oder im Namen des Staates, z.B. im Bereich sozialer Dienstleistungen oder des Zivilschutzes, organisiert wird. Dies wären in Deutschland z.B. Freiwilligendienste wie das Freiwilligen Soziale Jahr, das Freiwillige Ökologische Jahr oder das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur. Hier fängt die europäische Definition jedoch auch an, zu „klappern“, da der Freiwilligendienst in Deutschland (und nicht nur dort) zwar gesetzlich geregelt, ansonsten aber im Organisationsbereich von Nicht-Regierungs-Organisationen liegt. Der Bericht der Bundesregierung[2]gibt denn auch einen Überblick über die Bandbreite der freiwilligen Aktivitäten von Jugendlichen in Deutschland (siehe auch jugendpolitikineuropa.de). Die internationale Definition von „Civic Service“ geht jedenfalls darüber hinaus. Hier sind alle (strukturierten, programmförmigen) Arten von Freiwilligendienst (also z.B. auch Workcamps etc.) gemeint.
- Und nicht zuletzt gibt es den Zivildienst (civilian service), der als Alternative zum Militärdienst – allerdings nicht freiwillig - geleistet wird.
Die Definitionen zeigen bereits die Schwierigkeit, sich jenseits von Traditionen, gesellschaftlichen Eigenheiten und sozialen Systemen auf einer allgemein-europäischen Ebene zu verständigen, worum es denn nun bei den vier vereinbarten gemeinsamen Zielen gehen soll:
- Förderung der Freiwilligentätigkeit für Jugendliche durch eine bessere Kenntnis der bestehenden Möglichkeiten, durch die Erweiterung ihres Spektrums und Qualitätssteigerung,
- Erleichterung des freiwilligen Engagements Jugendlicher durch Beseitigung bestehender Hindernisse wie Einreisekontrollen, Visa und Einreisevoraussetzungen,
- Förderung der Freiwilligentätigkeit von Jugendlichen durch die Stärkung ihrer Solidarität und ihres Engagements als verantwortliche Bürger bei gleichzeitiger Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung und Rollenklischees sowie Förderung der Gleichstellung,
- Anerkennung der Freiwilligentätigkeit von Jugendlichen durch die Anerkennung ihrer persönlichen Fähigkeiten und ihres Engagements für die Gesellschaft sowie der Bedeutung der Freiwilligentätigkeit für einen erleichterten Übergang von der Schule und Ausbildung ins Arbeits- und Erwachsenenleben.
Überall geht was
Drei Jahre nach dem Beschluss der Jugendminister, im September 2007, reichten dann alle Mitgliedstaaten ihre Berichte ein, in denen sie darlegten, was in den jeweiligen Ländern zur Förderung der „Freiwilligentätigkeit“ von Jugendlichen getan wurde[3]. Damit gab es einen ersten Überblick, der Erfreuliches zutage brachte:
- Alle Mitgliedstaaten fördern freiwillige Aktivitäten von Jugendlichen, entweder politisch, gesetzlich oder finanziell.
- Etliche Länder, darunter Deutschland, haben eine gesetzliche Absicherung für Freiwilligendienste und auch eine nationale Politikstrategie, diese zu fördern.
- Alle Mitgliedstaaten haben die Möglichkeiten für kurzfristige Freiwilligentätigkeiten verbessert.
- Alle Mitgliedstaaten haben die finanzielle Förderung für Freiwilligentätigkeiten - entweder für Organisationen, Freiwilligenprogramme oder Einzelmaßnahmen - verbessert.
- In vielen Mitgliedsländern gibt es Instrumente, die von den Jugendlichen erworbenen Kompetenzen anzuerkennen – Bescheinigungen, Nachweise, „Pässe“ oder Berichte. Auf EU-Ebene ist dies der „Youthpass“, der seit 2005 entwickelt wurde und inzwischen im Rahmen des EU-Programms JUGEND IN AKTION erfolgreiche Anwendung findet.
- Die Nationalen Agenturen für JUGEND IN AKTION spielen eine konstruktive und fördernde Rolle und bieten unter anderem Austausch über gute Praxis und Qualifizierungsmaßnahmen. Mit JUGEND IN AKTION wurden auch Ex-Freiwilligen-Maßnahmen etabliert.
Die Kommission wertete diese positive Bilanz als Ergebnis der europäischen Zusammenarbeit. Europa zieht vorwärts, sozusagen. Wenn auch einige Mitgliedstaaten 2003 während einer ersten „Europäischen Konferenz zum Freiwilligendienst und Jugend“ reserviert auf den Vorschlag reagiert hatten, ihre (offiziellen) Freiwilligendienste mit den transnationalen Maßnahmen wie dem Europäischen Freiwilligendienst (EFD) zu harmonisieren.
Aber vielerorts hakt es auch
Abgesehen davon gab es noch eine Vielzahl an Punkten, die unter der Maßgabe der Gemeinsamen Zielsetzungen verbesserungsbedürftig waren und sind: In vielen Mitgliedstaaten fehlt es an finanziellen Ressourcen, an Informationsmöglichkeiten für alle Jugendlichen, an Klarheit über den sozialrechtlichen Status von Freiwilligen, bei transnationalen Maßnahmen an Regelungen in Bezug auf Visa, Versicherungen, Sozialschutz, Zertifizierung, Koordination, Betreuung, Training und Infrastruktur. Und ganz schlecht sieht es aus bei benachteiligten, vor allem arbeitslosen Jugendlichen, die den Verlust ihrer Arbeitslosenunterstützung riskieren.
Vor allem an den oft verhindernden administrativen Bedingungen beim transnationalen Freiwilligenaustausch haben auch Beschlüsse auf europäischer Ebene wie
- die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 „über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft“[4],
- die Entschließung des Rates vom 14. Februar 2002 zum „Mehrwert, den das freiwillige Engagement junger Menschen im Rahmen der Entwicklung der Gemeinschaftsaktion zugunsten der Jugend bietet“[5],
- die Forderung nach Abbau von Mobilitätshemmnissen im „Europäischen Pakt für die Jugend“ vom September 2004 oder
- die Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst vom Dezember 2004
nur wenig geändert.
Und auch die Bilanz im Analysereport von 2007, dass die Informationen zum Freiwilligendienst und Freiwilligentätigkeiten verbessert werden könnten, ist nach wie vor aktell. Einheitliche Statistiken über die Anzahl der jugendlichen Freiwilligen in der EU und die Bedingungen freiwilliger Aktivitäten werden ohnehin ein Kommissionstraum bleiben, der die Vielfalt der Systeme verkennt. Sicher ist jedoch, dass es vor allem für benachteiligte Jugendliche mehr „maßgeschneiderte“ Infoangebote geben müsste. Da helfen auch und gerade die von der Kommission gepriesenen Europäischen Jugendwochen nicht, die für den Freiwilligendienst werben. Aussichtsreicher sind da schon Initiativen wie die zwischen den deutschsprachigen Nationalagenturen, die Jugendliche ermuntern wollen, ins Ausland zu gehen, ohne erst die Sprachhemmnisse aus dem Weg räumen zu müssen. Das Europäische Jugendforum stellte in diesem Zusammenhang in einem „Shadow-Report“[6] fest, dass mehr Jugendorganisationen nicht nur in den Bewertungsprozess, sondern vor allem in die Umsetzung der Politik zur Förderung von Freiwilligenaktivitäten einbezogen werden müssten (siehe jugendpolitikineuropa.de).
Gute Absichten – wenig Erfolge
Auf der Grundlage der Analyse der Berichte der Mitgliedstaaten machte die Kommission im September 2007 eine Reihe von Vorschlägen zur verbesserten Umsetzung der gemeinsamen Zielsetzungen.[7] Darin forderte sie auch eine Konsultation und Folgenabschätzung zur Freiwilligenarbeit, eine Initiative zur Beseitigung von Hindernissen und zur problemloseren Anerkennung von während der Freiwilligenarbeit erworbenen Fähigkeiten (siehe jugendpolitikineuropa.de). Zwei Monate später verabschiedeten die Jugendminister eine „Entschließung über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union“[8], in der die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, die Bedingungen für die Kooperation, zum Beispiel zwischen den Organisatoren von Freiwilligendiensten in verschiedenen Ländern, zu verbessern. Ergänzend gab es eine Entschließung des Rates „über die Umsetzung der gemeinsamen Zielsetzungen für Freiwilligentätigkeit von jungen Menschen“[9] (siehe auch jugendpolitikineuropa.de). Mit Nachdruck forderten die europäischen Jugendminister eine bessere Umsetzung der gemeinsamen Ziele auf europäischer wie einzelstaatlicher Ebene. De facto wiederholten sie Altbekanntes. So verlangten sie mehr sozialen Schutz für Freiwillige, einen besseren Zugang insbesondere für benachteiligte junge Menschen, sektorübergreifendes Zusammenwirken verschiedener Politikbereiche und mehr Mittel zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema. Bis September 2008 - im Rahmen der für 2009 vorgesehenen Evaluierung der OMK im Jugendbereich - sollte ermittelt werden, auf welche Aktionslinien für Freiwilligentätigkeit von jungen Menschen die Mitgliedstaaten sich konzentrieren und welche nationalen Strategien und Maßnahmen für deren Umsetzung sie festlegen wollen.
Genau darauf warten wir bis heute. Denn auch die erneuerte jugendpolitische Strategie[10], die der Jugendministerrat im April 2009 annahm (siehe jugendpolitikineuropa.de), gibt darüber keine Auskunft. Einziger Lichtstreif am Himmel ist das Jahr 2011, das „Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit“. Mit ihm sollen günstigere Rahmenbedingungen, eine Stärkung der Freiwilligenorganisationen und die Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten verbunden sein. Man kann nur hoffen. Denn mittlerweile ist ein Fortschritt in dieser Sache mehr als nur eine Frage der Ehre.
[1] Communication from the Commission to the Council: Follow-up to the White Paper on a New Impetus for European Youth. Proposed common objectives for voluntary activities among young people in response to the Council Resolution of 27 June 2002 regarding the framework of European cooperation in the youth field - COM(2004) 337, 30.4.2004
[2]„Freiwillige Aktivitäten der Jugendlichen“ 2006. Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission
[3] Commission Staff Working Document, accompanying document to the Communication from the Commission: Promoting young people's full participation in education, employment and society. Analysis of national reports from the Member States of the European Union concerning the implementation of the common objectives for voluntary activities of young people, Brussels, 5.9.2007, SEC(2007) 1084
[4]Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft [Amtsblatt der Europäischen Union L 215 vom 9.8.2001].
[5]Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Februar 2002 zum Mehrwert, den das freiwillige Engagement junger Menschen im Rahmen der Entwicklung der Gemeinschaftsaktion zugunsten der Jugend bietet (2002/C 50/02)
[6] Voluntary Activities. European Youth Forum: Shadow report on the implementation of the third priority of the Open Method of Coordination in the youth field, 5 December 2006
[7]Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung der umfassenden Beteiligung junger Menschen an Bildung, Beschäftigung und Gesellschaft vom 5.9.2007 [KOM(2007) 498 endgültig]
[8]Empfehlungen des Rates vom 20. November 2008 über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union (2008/C 319/03) [Amtsblatt der Europäischen Union C 319 vom 13.12.2008]
[9]Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der gemeinsamen Zielsetzungen für Freiwilligentätigkeit von jungen Menschen vom 16. November 2007
[10]Schlussfolgerungen des Rates über die Bewertung des geltenden Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa und über die Zukunftsperspektiven für einen erneuerten Rahmen vom 29. April 2009



